Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Der Einsatz des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen hat sich ausgezahlt. Der Gesetzgeber hat mit den verabschiedeten Steuerentlastungen und den Regelungen zum Bürokratieabbau die Arbeit gemeinnütziger Organisationen erleichtert. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf.

Erfolg für die Arbeit von Stiftungen

Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Würdigung unseres ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements – der jahrelange Einsatz des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts hat sich ausgezahlt. Dank einer intensiven Vertretung der Interessen der gemeinnützigen Stiftungen gegenüber dem Bundesrat, dem Bundestag und den Ministerien – auch im Zusammenspiel mit dem Bündnis für Gemeinnützigkeit – wurden viele unserer wichtigen Forderungen zur Reform des Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt. Der Gesetzgeber hat mit den nun im Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) verabschiedeten Steuerentlastungen und den Regelungen zum Bürokratieabbau die Arbeit gemeinnütziger Organisationen ein Stück weit erleichtert und bringt den gemeinnützigen Organisationen für ihren unermüdlichen Einsatz Wertschätzung und Anerkennung entgegen.

Während der Dritte Sektor auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte und von Bundesminister Olaf Scholz angekündigte eigene Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wartete, fanden im vergangenen Oktober über die Stellungnahme des Bundesrates zum JStG 2020 überraschend Regelungen zur Gemeinnützigkeit Eingang in das laufende parlamentarische Verfahren des JStG 2020. Dem Bundesverband gelang es dennoch kurzfristig, als einzigem gemeinnützigen Verband, in die Expertenanhörung des Finanzausschusses des Bundestages geladen zu werden und konnte so das Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich der notwendigen Regelungen im Gemeinnützigkeitsrecht befördern.

Prüfsteine Gemeinnützigkeitsrechtsreform

Was haben wir erreicht?

  • Lockerung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes – erleichterte Kooperationen und Holdingstrukturen
  • Vereinfachte Mittelweiterleitung und Vertrauensschutz
  • Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung für kleine gemeinnützige Organisationen 
  • Anhebung der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis 
  • Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
  • Anhebung der Freigrenze für Einnahmen aus dem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb auf 45.000 Euro

Im Detail:

Welche neuen Regelungen wurden verabschiedet und was bedeuten sie für die alltägliche Arbeit der Stiftungen?  

Was steht noch aus?

  • Klarstellung politischer Tätigkeit von gemeinnützigen Organisationen
  • Harmonisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Zweckerweiterung um gemeinnützigen Journalismus, Menschenrechte und weltweite Demokratieförderung
  • Praxisnahe Zweckbetriebsdefinition
  • Business Judgement Rule
  • Umsatzsteuerauskunft
  • Abgestuftes Sanktionssystem
  • Unbürokratischer Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit

Im Detail:

Welche Forderungen wurden nicht umgesetzt?

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Alle neuen Regelungen auf einen Blick

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