Abstimmung auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
© David Ausserhofer

Grundsätze guter Stiftungspraxis

Die Grundsätze guter Stiftungspraxis definieren einen klaren Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln.

Effektives Stiftungshandeln

Immer mehr Stiftungen gestalten ihre Stiftungsarbeit entsprechend den Grundsätzen guter Stiftungspraxis und bekennen sich zu dieser Selbstverpflichtung.

Die Grundsätze bieten einen Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln. Sie gelten für alle gemeinwohlorientierten Stiftungen, unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie verfasst sind und richten sich in erster Linie an Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeitende. Gleichzeitig geben sie auch potenziell Stiftenden in ihren Überlegungen und im Gründungsprozess Orientierung, damit die von ihnen gesetzten Stiftungszwecke dauerhaft und wirkungsvoll erfüllt werden können. Unter dem Dach der Grundsätze guter Stiftungspraxis wurden zudem Empfehlungen und Maßstäbe für bestimmte Stiftungsgruppen konkretisiert.

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Sie möchten die Grundsätze guter Stiftungspraxis anerkennen?

Dann teilen Sie dies bitte dem Mitgliederservice (Kontakt rechts) des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen mit und nutzen die Möglichkeiten bei Ihrer Öffentlichkeitsarbeit (durch das Logo auf der Website oder in ihren Print-Publikationen) auf die Anerkennung der Grundsätze guter Stiftungspraxis hinzuweisen.

Wenn Sie bereits die Grundsätze guter Stiftungspraxis anerkennen, ist keine erneute Mitteilung über die Anerkennung der Grundsätze (verabschiedet durch die Mitgliederversammlung 2019) notwendig. Tauschen Sie dann gern in ihren Medien das bisherige Logo zur Anerkennung der Grundsätze guter Stiftungspraxis durch die aktualisierte Version des Logos.

Dr. Mira Nagel

Leiterin Mitgliederservice und Vernetzung

Telefon (030) 89 79 47-36

Kontakt Mitgliederservice und Vernetzung

Telefon (030) 89 79 47-50

E-Mail
Wir erkennen die Grundsätze guter Stiftungspraxis an

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