Die Engagementlandschaft
Was ist das Stiften eigentlich? Vielfach älter als heute noch geltendes Recht. Auch ist das Stiften nicht nur auf Stiftungen des bürgerlichen Rechts begrenzt. So hat zum Beispiel bei Weitem nicht jede bestehende Stiftung die Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen oder des öffentlichen Rechts. Und schließlich gibt es zusätzlich zu der deutschen Begrifflichkeit noch eine globale Diskussion über die Philanthropie, deren eher angloamerikanische Prägung auch Stiftende in Deutschland inspiriert. Eine hilfreiche Beschreibung des Begriffes „Philanthropie“ ist durch das Center for Philanthropy Studies der Universität Basel vorgenommen worden: „Philanthropie umfasst jede private freiwillige Handlung für einen gemeinnützigen Zweck.“ Zeit also für einen aktuellen Überblick, der die wichtigsten Rechtsformen und Instrumente für gemeinnütziges Handeln und das Stiften in Deutschland beschreibt.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat 2019 mit ausgewählten Expertinnen und Experten über das Stiften heute und in der Zukunft diskutiert. Dabei wurden immer wieder drei spezifische Charaktere des Stiftens betont: Im Kern geht es erstens immer um eine längerfristige Bindung an einen oder mehrere gemeinwohlorientierte Zwecke. Für diesen Zweck werden zweitens freiwillig Vermögenswerte eingesetzt. Dazu gehören für viele Engagierte nicht nur liquide Vermögen, sondern auch unveräußerliche oder ideelle Werte. Und drittens binden sich die Stiftenden dafür an einen Rahmen, sei es eine Satzung, eine Institution, eine Selbstverpflichtung, eine Governance.
Diese Umschreibung schließt nicht aus, Handeln auch dann als Stiften zu beschreiben, wenn es sich jenseits der (steuerrechtlich definierten) Gemeinnützigkeit bewegt. Sie fordert kein ewiges Bestehen eines Vermögens, sondern ermöglicht auch einen begrenzten Zeithorizont. Und schließlich versteht sie das Stiften nicht ausschließlich als privaten Akt einer Einzelperson, sondern schließt kollektives Stiften – z. B. in Bürgerstiftungen – sowie auch staatliches Stiften – z. B. in öffentliche Stiftungen – mit ein.
Zudem ist zu beachten: Stiftungen stehen mit einem Bein – ihren Förder- und operativen Budgets – in der Zivilgesellschaft, mit einem anderen – der Bewirtschaftung ihres Vermögens oder der Eigentümerschaft an Betrieben – in der Wirtschaft. Je nachdem, welche Seite stärker betont wird, kann die Selbstbeschreibung sehr unterschiedliche Begriffe priorisieren.
Engagementlandschaft
– ein Überblick
Stiftungs-GmbH
Mit Hilfe des Gesellschaftsrechts lässt sich eine GmbH bilden, die funktionell weitgehend einer Stiftungen entspricht. Die Stiftungsnatur der Stiftungs-GmbH ergibt sich aus der konkreten Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. Die Stiftungs-GmbH zeichnet sich durch eine fremdnützige Zielsetzung (keine Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter), ein auf Dauer gewidmetes und zu erhaltendes Vermögen und eine Organisationsstruktur aus, die die dauerhafte Bindung des Vermögens an den Stiftungszweck sicherstellen soll und Entscheidungen über die Verwendung der Gesellschaftsmittel für den Stiftungszweck ermöglicht.
Beteiligungsträgerstiftung
Bei dieser Form ist eine Stiftung per Beteiligung mit einer Gesellschaft verbunden. Zumeist erfolgt diese Beteiligung als Gesellschafter an einer GmbH, einer AG oder als Komplementärin im Rahmen einer Stiftung & Co. KG.
Verbrauchsstiftung
Die Verbrauchsstiftung setzt sukzessive nicht nur die Erträge, sondern auch das Stiftungsvermögen selbst direkt für die Stiftungszwecke ein. Das Stiftungsvermögen wird über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren für den Zweck aufgezehrt. Oft wird ein zu verbrauchender Vermögensstock strategisch ergänzend zu dauerhaften Stiftungsformen eingerichtet.
Kirchliche Stiftung
Kirchliche Stiftungen haben verschiedene Rechtsformen. Sie können sowohl rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts als auch nicht rechtsfähige Stiftungen sein. Sie dienen hauptsächlich kirchlichen Zwecken wie der Liturgie, der Verkündigung und dem karitativ-diakonischen Handeln. Für selbstständige kirchliche Stiftungen sind (vorrangig) die kirchlichen Aufsichtsbehörden zuständig. Die Bestimmung als kirchliche Stiftung hängt vom Stifterwillen und von der Zustimmung der jeweiligen Kirche ab.
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Stiftungen des bürgerlichen Rechts können privatnützig oder gemeinnützig sein. Rund 95 Prozent der in Deutschland ansässigen Stiftungen verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO). Zentrale Merkmale sind die Zweckgebundenheit sowie regelmäßig der Ewigkeitsgedanke hinsichtlich des Erhalts des Stiftungsvermögens, aus dessen Erträgen und ggf. zusätzlich eingeworbenen Spenden heraus der Stiftungszweck verwirklicht wird. Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ist bei Stiftungsneugründungen sehr beliebt.
Corporate Foundation
Stiftungen, die ausschließlich von einem oder mehreren Unternehmen errichtet wurden und steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.
Gemeinschaftsstiftungen
Gemeinschaftsstiftungen sind Stiftungen, die von einer Gruppe von Stiftenden geführt werden, die prinzipiell auch erweitert werden kann. Dabei wird die Aufnahme weiterer Stifter oder Stifterinnen durch besondere Governance-Mechanismen und Partizipationsstrukturen geregelt.
Eine besondere Ausprägung der Gemeinschaftsstiftungen sind die Bürgerstiftungen
Als Katalysatoren bürgerschaftlichen Engagements werden Bürgerstiftungen von einer Gruppe von Stifterinnen und Stiftern kollektiv gegründet und verwaltet. Sie verfolgen regional begrenzt einen möglichst breit gefächerten, das Gemeinwesen stärkenden Stiftungszweck. Sie bauen langfristig einen Kapitalstock auf und sind darauf bedacht, diesen durch Zustiftungen auszuweiten, um die Förderung ihrer gemeinnützigen Ziele für eine breite lokale Bevölkerung zu erhalten.
Stiftung des öffentlichen Rechts
Stiftungen des öffentlichen Rechts werden grundsätzlich vom Bund, den Ländern und Gemeinden gegründet und sind eine der möglichen Organisationsformen öffentlich-rechtlicher juristischer Personen. Das Besondere an dieser Stiftungsform ist, dass sie auf Grundlage staatlicher Entscheidungen mit öffentlichen Mitteln zur Verfolgung des Zwecks ausgestattet werden.
Sozialunternehmen
Sozialunternehmen sind wirtschaftlich tätige Organisationen, die gesellschaftliche Herausforderungen mit unternehmerischen Herangehensweisen zu lösen versuchen. Ihr Unternehmensgegenstand ist also die Produktion bzw. der Austausch von Waren und Dienstleistungen, mit dem zusätzlichen Zweck, das Wohl der Allgemeinheit zu erhöhen. Eine Ausprägung ist die For-Profit-Philanthropie, bei der die Gewinne privatisiert werden können, während bei gemeinnützigen Kapitalgesellschaften wie der gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) oder der gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG) der Zweck und die Gewinne dem Gemeinwohl gewidmet bleiben müssen.
Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung ist eine unselbstständige (nicht rechtsfähige) Stiftung, die durch die Übereignung des Stiftervermögens an eine andere Person, in der Regel eine Rechtsperson (Treuhänder/Träger), gegründet und wegen ihrer Flexibilität als Stiftungsform geschätzt wird.
Family-Office-Philanthropie
Family Offices verwalten das Vermögen von (Unternehmer-)Familien, das auch die familieneigenen Stiftungen umfassen kann. Family Offices werden klassischerweise von privaten Dienstleistern, immer öfter aber auch von den Familien selbst aufgebaut, um ihren persönlichen philanthropischen Zielen nachzugehen.
(Stiftungs-)Verein
Der Stiftungsverein zählt zu den Stiftungsersatzformen. Für ihn gelten die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vereinsrechts, die bei der Gründung stiftungsähnlich zu interpretieren und anzuwenden sind (insbesondere bezüglich Vermögensausstattung, Mitgliederzahl und Änderungsmöglichkeiten der Satzung).
Sozialunternehmensstiftung (Anstaltsträgerstiftung)
Anstaltsträgerstiftungen – auch Einrichtungs- oder Trägerstiftungen genannt – sind wirtschaftlich selbstständig tätige Organisationen und agieren als Träger einer Einrichtung. Das kann beispielsweise ein Krankenhaus, ein Museum oder ein Pflegeheim sein.
Crowdfunding
Crowdfunding bezeichnet die niedrigschwellige Finanzierung eines festgelegten Projekts durch teils sehr kleine Spendenbeträge einer großen Zahl einzelner Individuen („Crowd“). Häufig wird dieses Instrument für die Realisierung niedrigschwelliger Projekte sowie zur Sammlung von Startkapital für Start-ups oder personengebundene philanthropische Zwecke genutzt.
Giving Circle
Giving Circles sind aus dem angelsächsischen Raum bekannt. Es handelt sich um eine Form des kollektiven längerfristigen philanthropischen Engagements ohne bestehende Rechtsform, bei dem sich eine Gruppe („Community“) von Individuen zusammentut und sich mit Zeit- und Geldspenden für gemeinnützige Projekte einsetzt.
Impact Investing
Impact Investments haben die Absicht, positive Wirkung jenseits finanzieller Renditen zu erzeugen. Sie stellen Unternehmen Kapital (auch über Fonds) zur Verfügung, die gegründet wurden, um bestimmte positive soziale und/oder ökologische Ziele zu verfolgen und Wirkung zu erzielen. Diese Investments streben sowohl eine soziale als auch finanzielle Rendite an. Die angestrebte finanzielle Mindestrendite ist dabei der Kapitalerhalt. Die Renditen können sowohl marktüblich als auch unterhalb des Marktniveaus liegen. Oft werden diese Investments als Darlehen oder Beteiligung getätigt. Es ist aber zu erwarten, dass die zukünftige Marktentwicklung auch liquidere Investitionsmöglichkeiten (z.B. über börsennotierte Investitionen) mit sich bringt.
Mission Investing
Mission Investing (oder auf Deutsch „zweckbezogenes Investieren“) ist ein stiftungsspezifischer Begriff. Er benennt eine Anlagepraxis, die es Stiftungen erlaubt, ihre Geldanlagen an ihren Stiftungszweck anzugleichen oder diesen sogar zu fördern. Die ökologischen und sozialen Aspekte der Geldanlage stehen mit dem Stiftungszweck in einem engen Zusammenhang.
Pledges/Philanthropische Kampagnen
Diese Idee ist vor allem aus dem angelsächsischen Raum bekannt. Unter Pledges werden gemeinhin philanthropische Kampagnen verstanden, die das Ziel haben, andere wohlhabende Menschen zu finden, zu motivieren und zu verpflichten, einen (großen) Anteil ihres Privatvermögens für einen gemeinnützigen Zweck bzw. ein gemeinnütziges Projekt zu verwenden.
Spendeninitiative/Spendenplattformen
Spendeninitiativen sind eine Form der partizipativen Philanthropie ohne bestehende Organisationsform, bei der Gruppen von Einzelpersonen ihr Geld oder ihre Zeit an einen Poolfonds spenden und gemeinsam entscheiden, an welche Wohltätigkeits- oder Gemeinschaftsprojekte die eingeworbenen Mittel weitergegeben werden sollen.
Stiftungsfonds
Ein Stiftungsfonds ist eine Zustiftung in das Grundstockvermögen einer Stiftung, die mit bestimmten Auflagen gegenüber der Stiftung versehen wird. Eine typische Auflage ist z.B. die Bestimmung eines eingegrenzten Teilzwecks aus den gesamten Zwecken der Trägerstiftung, für den das zugestiftete Vermögen zu verwenden ist. Eine weitere Auflage kann sein, dass der Stiftungsfonds einen eigenen Namen erhält. Eine Satzung für den Stiftungsfonds kann vorsehen, dass innerhalb des Stiftungsfonds ein internes Gremium geschaffen wird, das Vorschläge für die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungsfondsvermögen macht
Zustiftung
Eine Zustiftung ist eine freiwillige Zuwendung in den Vermögensstock einer bestehenden oder neu zu gründenden Stiftung, die langfristig die Ertragssituation der Stiftung erhöht. Sie eignet sich als Alternative zum Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung. Auch wenn Zustiftungen selbst keine eigene Rechtsform darstellen, so können sie innerhalb einer bestehenden Stiftung doch eine gewisse Eigenständigkeit entfalten, indem sie eine Stiftung finanziell oder auch inhaltlich bereichern.
Engagementformen
Das Stiften tritt in zahlreichen unterschiedlichen Ausprägungen in Erscheinung. Um es am Beispiel der Stiftungen deutlich zu machen: Der Begriff „Stiftung“ wird vielfältig verwendet und ist weder einheitlich definiert noch rechtlich geschützt. Daraus ergibt sich ein breites Spektrum an Formen des Stiftens, die rechtlich unterschiedlich konstruiert sind. Nachfolgend sollen die Stiftungsbegriffe voneinander und von den sonstigen Formen des stifterischen Wirkens abgegrenzt werden.
Beteiligungsträgerstiftung
Corporate Foundation
Family-Office-Philanthropie
Gemeinschaftsstiftungen
Kirchliche Stiftung
Sozialunternehmen
Sozialunternehmensstiftung (Anstaltsträgerstiftung)
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Stiftung des öffentlichen Rechts
Stiftungs-GmbH
Treuhandstiftung
Verbrauchsstiftung
(Stiftungs-)Verein
Instrumente des Stiftens
Viele Formen des Stiftens sind wenig oder gar nicht institutionalisiert. Es wird dann keine eigene juristische Person errichtet, um das Gemeinwohl zu fördern. Vielmehr bedienen sich Stiftende einer bereits bestehenden Stiftung oder sonstigen Einrichtung, um einen gemeinnützigen oder sozialen Zweck zu erfüllen. Die Instrumente dieser Form der Stiftens sollen hier kurz vorgestellt werden.
Crowdfunding
Giving Circle
Impact Investing
Mission Investing
Pledges/Philanthropische Kampagnen
Spendeninitiative/Spendenplattformen
Stiftungsfonds
Zustiftung
Welche Kräfte prägen diese Engagementlandschaft aktuell?
Erstens das veränderte Kapitalmarktumfeld mit niedrigen Anleihezinsen. Für bestehende Stiftungen gibt es uneinheitliche Auswirkungen dieser Entwicklung: Viele haben mit rückläufigen Erträgen zu kämpfen, sodass bereits der Erhalt des Stiftungskapitals zur Herausforderung wird. Nach Ergebnissen einer Befragung des Stiftungspanels des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen lagen im Jahr 2017 14 Prozent der befragten Stiftungen mit der Rendite der Vermögensanlage nach Abzug aller Kosten unterhalb der Inflationsrate. Im Jahr 2018 stieg dieser Anteil auf knapp 28 Prozent. Für 2019 schätzen Stiftungen ihre Rendite wieder positiver ein. Nur noch rund 20 Prozent der befragten Stiftungen erwarten eine Rendite unterhalb der Inflation. Besonders für Stiftungen mit einem Kapital unter einer Million Euro gestaltet sich der reale Kapitalerhalt schwieriger als für größere Stiftungen1. Es ist davon auszugehen, dass die aktuelle Krise um Covid-19 die angespannte Lage an den Finanzmärkten im Jahr 2020 und damit vermutlich auch die Auswirkungen auf das Stiftungswesen wieder verstärken wird.
Andererseits werden viele seit der Jahrtausendwende neu gegründete Stiftungen von Menschen in der Mitte des Lebens gegründet, die für das Geschehen in der Stiftung und für die Entwicklung eine deutlich größere Rolle spielen als einem Stifter nach seinen Lebzeiten nachfolgende Vorstände, das bislang vorherrschende Stiftungsmodell. Nimmt man die Präsenz des Themas in den entsprechenden Netzwerken und Konferenzen als Beleg, so wird das Stiften im Leben von Vermögenden außerdem immer früher zu einem Thema. Der Stifterstudie „Stifterinnen und Stifter in Deutschland" des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen von 2015 zufolge werden zwar nach wie vor die meisten Stiftungen nach dem aktiven Erwerbsleben gegründet, aber die Auseinandersetzung mit der Frage nach dem eigenen stifterischen Engagement beginnt heute oft bereits bei den 30- bis 40-Jährigen. Auch um eine frühe Festlegung zu vermeiden, suchen viele auf der „philanthropischen Reise“ zunächst eher Gestaltungsformen, die ihnen eine stärkere Mitwirkung, ein dynamisches Lernen ermöglichen und irreversible Vermögensentscheidungen vermeiden helfen. In welchem Umfang dieses Engagement letztlich in Stiftungsgründungen mündet und wie diese dann aussehen werden, bleibt abzuwarten.
Und dann formulieren viele jüngere Stiftende zunehmend den Wunsch nach einem unternehmerischen Vermögenseinsatz für das Gemeinwohl. Aus den Diskussionen der Veranstaltungsreihe #nextphilanthropy des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen heraus zu urteilen, erwarten sie neben oft grenzüberschreitenden und skalierbaren Lösungen auch eine digitale Verfügbarkeit von Daten und Abbildung von Prozessen für ihr Engagement. Hier konvergieren die Merkmale unternehmerischen und stifterischen Handelns.
Quelle
Online-Befragung unter den 605 Teilnehmenden des Stiftungspanels, Erhebungszeitraum: 22. Januar bis 5. Februar 2020, Rücklaufquote: 42,3 Prozent.