Natürliche und juristische Personen können dem Bundesverband als Freund des Stiftungswesens beitreten. Dabei wird unterschieden, ob sie mit einer Mitgliedschaft berufliche / kommerzielle Interessen verfolgen oder nicht.
Natürliche Personen / Personengesellschaften und juristische Personen mit beruflichem / kommerziellem Interesse können die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Stiftungen als Stiftungspartner beantragen.
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