Der Bundesverband Deutscher Stiftungen fasst die Freunde des Stiftungswesens mit beruflichem / kommerziellem Interesse unter dem Begriff Stiftungspartner zusammen. Stiftungspartner wird Ihr Unternehmen durch eine Mitgliedschaft. Eine Partnerschaft bietet sich für natürliche Personen, kleinere Unternehmen sowie für stiftungsinteressierte größere Unternehmen an. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, das deutsche Stiftungswesen näher kennen zu lernen.
Beste Kontakte für Ihre Leistungen
Wir orientieren uns an dem Gedanken, dass beide Seiten ihre Kernkompetenzen wahrnehmen: Ihr Unternehmen im Bereich der fachlichen Profession, Marketingkompetenz und des Akquisitionspotentials. Als Verband schaffen wir unabhängige Plattformen zur Präsentation und Netzwerkbildung mit unseren Mitgliedern.
Als Stiftungspartner profitiert Ihr Unternehmen von einer Vielzahl an Vorteilen: Sie unterstützen mit Ihrem Beitrag das Stiftungswesen, erreichen Stiftungen mit Ihren Angeboten und stellen Ihre Dienstleistungen den über 4.500 Mitgliedsstiftungen im Bundesverband vor.
Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation
- Eintrag in der Stiftungspartner-Suche
Präsentieren Sie Ihre Dienstleistungen in einem Porträt auf unserer Website (Kompletteintrag 100,- EUR zzgl. MwSt. / Jahr). - Präsentieren Sie sich in unseren Verbandspublikationen
- Bevorzugte Angebote und Sonderkonditionen für Anzeigen im Mitgliedermagazin Stiftungswelt (Auflage 5.500 Exemplare). Details zu den Anzeigenangeboten in den Medien des Bundesverbandes finden Sie in den Mediadaten
- Möglichkeit für Gastbeiträge zu Schwerpunktthemen in der Stiftungswelt
- Erwähnung als neuer Stiftungspartner in der StiftungsWelt
- Partner / Förderer von Veröffentlichungen und Sonderpublikationen.
- Logo Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen
Weisen Sie mit einem Logo zur Mitgliedschaft im Bundesverband auf die Partnerschaft in Ihren Print- und Onlineauftritten hin.
Vernetzung mit unseren Mitgliedsstiftungen
Bei unseren Veranstaltungen treffen Akteure aus der Stiftungsszene auf engagierte Experten und Gleichgesinnte.
- Deutscher Stiftungstag – Europas größter Stiftungskongress
Jedes Jahr treffen sich rund 1.800 Stifterinnen und Stifter, Geschäftsführer und Stiftungsmitarbeiter sowie Multiplikatoren auf dieser dreitägigen Veranstaltung. Mit rund 100 Einzelveranstaltungen bietet der Deutsche Stiftungstag zahlreiche Gelegenheiten für Wissensvermittlung und Dialog. Mitglieder erhalten attraktive Teilnahmekonditionen. - Stiftungspartner können sich auf dem Deutschen StiftungsTag mit einer Veranstaltung und / oder einem Ausstellerstand präsentieren.
- Möglichkeit, bei weiteren Veranstaltungen des Bundesverbandes als Förderer aufzutreten und weitere Partnerveranstaltungen in Kooperation zu verwirklichen
- Teilnahme an ausgewählten Arbeitskreisen des Bundesverbandes zu stiftungsrelevanten Themen
Information
Was bewegt den Stiftungssektor? Stiftungspartner erhalten persönliche und telefonische Besprechungen zu Trends und Entwicklungen im Stiftungswesen.
Außerdem bekommen unsere Mitglieder regelmäßig Informationen zu aktuellen Stiftungsthemen und Empfehlungen für die Stiftungspraxis. Hierzu veröffentlichen wir den Newsletter StiftungsNews, das Magazin StiftungsWelt und die Stiftungsinfo zu spezifischen Fragestellungen. Mitglieder erhalten zudem Vergünstigungen für alle Publikationen unseres Verlages.
- Newsletter – Ein Service für Stiftungen, Stifter und Fördersuchende
Unser Newsletter informiert rund 14.000 Abonnenten jeweils zum Monatsende über aktuelle Neuigkeiten, Termine, Personalia und Jobs aus dem Bundesverband und aus dem Stiftungswesen. - Stiftungswelt – Das Mitgliedermagazin
Grundlagenwissen über Stiftungen, Hintergrundberichte zu aktuellen Themen, Literatur- und Rechtshinweise aus der Stiftungslandschaft – all das bietet die Stiftungswelt vierteljährlich neu. Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen erhalten das Magazin kostenfrei per Post. - Stiftungsinfo – Aktuelle Themen im Fokus
In der Reihe Stiftungsinfo geben wir unseren Mitgliedern Empfehlungen für die Stiftungspraxis, liefern regelmäßig Fakten zu wichtigen Themen und beantworten Fragen zu aktuellen Herausforderungen. - Publikationen – Der Verlag des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
Unsere Publikationen informieren über die gesamte Bandbreite von Stiftungsthemen. Sie richten sich an Stiftende, Stiftungsmitarbeiter, Rechts- und Vermögensberater sowie Vertreter aus Politik und Verwaltung. Mitglieder erhalten spezielle Konditionen.
Gezielte Weiterbildung in Seminaren und Workshops
Die Deutsche Stiftungsakademie (DSA) ist eine Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Seit ihrer Gründung 1998 hat sich die DSA als Bildungsträgerin im Bereich stiftungsrelevanter Themen etabliert. Ihr Angebot umfasst Seminare, Workshops, Zertifizierungslehrgänge und Webinare. Auf Wunsch konzipiert die DSA individuell aufgebaute Inhouse-Veranstaltungen. Für Mitglieder gelten vergünstigte Teilnahmekonditionen.
Natürliche und juristische Personen können dem Bundesverband als Freund des Stiftungswesens beitreten. Dabei wird unterschieden, ob sie mit einer Mitgliedschaft berufliche / kommerzielle Interessen verfolgen oder nicht.
Natürliche Personen / Personengesellschaften und juristische Personen mit beruflichem / kommerziellem Interesse können die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Stiftungen als Stiftungspartner beantragen.
Jetzt Mitglied werden
Freunde des Stiftungswesens ohne kommerzielles Interesse beantragen die Mitgliedschaft im Bundesverband hier.
Ihr Beitrag nach solidarischem Prinzip
Bei der Gestaltung des Beitrages wenden wir seit Gründung des Verbandes das Solidarprinzip an. Das Beitragssystem für Stiftungspartner ist in vier Beitragsgruppen unterteilt. Berechnungsgrundlage zur Einstufung in eine der Beitragsgruppen ist die Anzahl der Mitarbeiter.
Der Mitgliedsbeitrag bezieht sich auf das Kalenderjahr.
Gruppe | Merkmale | Beitragshöhe / Jahr in € |
I | Juristische Personen mit kommerziellem Interesse mit mehr als 100 Mitarbeitern | > 5.000 |
II | Juristische Personen mit kommerziellem Interesse mit 21 bis 100 Mitarbeitern | > 2.500 – 5.000 |
III | Juristische Personen mit kommerziellem Interesse mit bis zu 20 Mitarbeitern Natürliche Personen / Personengesellschaft mit beruflichem / kommerziellem Interesse mit 5 bis 20 Mitarbeitern | > 1.500 – 2.500 |
IV | Natürliche Personen / Personengesellschaft mit beruflichem / kommerziellem Interesse mit bis zu 4 Mitarbeitern | 500 – 1.500 |
Bei Fragen zur Beitragsgestaltung kommen Sie gern auf uns zu!
Wer kann Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen werden?
Im Bundesverband Deutscher Stiftungen können die folgenden Organisationen und Personen Mitglied werden:
- Stiftungen (alle Rechtsformen),
- gemeinnützige Stiftungsverwaltungen,
- gemeinnützige Organisationen (Vereine, Verbände, gGmbHs etc.),
- Dienstleister im Stiftungswesen (Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Agenturen etc.),
- zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer sowie
- am Stiftungswesen interessierte Privatpersonen, Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Journalistinnen und Journalisten.
Wie werde ich Mitglied im Bundesverband?
Der Bundesverband stellt verschiedene Mitgliedsanträge zur Verfügung:
- Mitgliedsantrag für Stiftungen (alle Rechtsformen)
- Mitgliedsantrag für gemeinnützige Stiftungsverwaltungen
- Mitgliedsantrag für zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer, Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen
- Mitgliedsantrag für Dienstleister im Stiftungswesen
Welche Unterlagen werden für die Beantragung der Mitgliedschaft benötigt?
- Für die Beantragung der Mitgliedschaft reicht der ausgefüllte Mitgliedsantrag, den Sie dem Mitgliederservice postalisch (Mauerstraße 93, 10117 Berlin), per E-Mail (mitgliederservice[at]stiftungen[punkt]org) oder per Fax (F +49 (0)30 89 79 47-71) zusenden können.
- Stiftungen reichen zusätzlich eine Kopie der aktuellen Stiftungssatzung ein.
- Da eine Treuhandstiftung (unselbstständige/nichtrechtsfähige/fiduziarische Stiftung) nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, reichen Treuhandstiftungen neben der aktuellen Satzung auch die Einwilligung des Treuhänders (Trägers) zur Mitgliedschaft im Bundesverband ein.
- Gemeinnützige Stiftungsverwaltungen reichen zusätzlich jeweils eine Kopie der aktuellen Stiftungssatzung der von Ihnen verwalteten Stiftungen ein.
- Gemeinnützige Organisationen reichen zusätzlich den aktuellen Geschäftsbericht und ggf. die Vereinssatzung ein.
- Zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer reichen zusätzlich eine formlose Beschreibung ihres Stiftungsvorhabens ein. Hier genügen einige wenige Sätze (300 Zeichen).
- Dienstleister im Stiftungswesen fügen dem Antrag den aktuellen Geschäftsbericht bei sowie weitere Informationen zu den Angeboten und Dienstleistungen für Stiftungen.
Was passiert nach Eingang des ausgefüllten Mitgliedsantrages?
- Sobald Ihr Antrag und gegebenenfalls die zusätzlich notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen zum Beitrittsprozess.
- Anschließend wird Ihr Antrag unseren Gremien zur Prüfung vorlegt. Nach Zustimmung unserer Gremien zum Beitritt senden wir Ihnen Ihr offizielles Begrüßungsschreiben als neues Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Dieses Schreiben enthält auch Ihre persönliche Mitgliedsnummer.
Wie wird der Mitgliedsbeitrag berechnet?
Alle Mitglieder
- Der Mitgliedsbeitrag im Bundesverband gilt jeweils für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres.
- Der Mitgliedsbeitrag ist immer zum Anfang eines Geschäftsjahres fällig.
- Bei der Gestaltung des jährlichen Mitgliedsbeitrages wendet der Verband das Solidarprinzip an. Die Beitragshöhe richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Mitgliedes.
Stiftungen
- Berechnungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag für Stiftungen sind die jährlichen Ausgaben für den Stiftungszweck. Dabei ist das solidarische Beitragssystem für Stiftungen in fünf Beitragsgruppen unterteilt. Der Berechnungssatz ist abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Beitragsgruppe. In Gruppe V und IV werden 2‰ der Ausgaben als Beitrag berechnet, in Gruppe III 2,5‰ und in Gruppe II und I 3,0‰.
- Die ausführliche Erläuterung zum jeweiligen Jahresbeitrag finden Sie hier.
- Anstaltsträgerstiftungen sowie von der öffentlichen Hand abhängige Stiftungen können in die nächstniedrigere Gruppe eingestuft werden.
- Bei neugegründeten Stiftungen werden die zu erwartenden Kapitalerträge zugrunde gelegt.
- Mitgliedsstiftungen informieren den Bundesverband im Drei-Jahres-Turnus eigenständig über Änderungen in ihrer Ausgabensituation.
Gemeinnützige Stiftungsverwaltungen
- Berechnungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag für gemeinnützige Stiftungsverwaltungen ist die Summe der jährlichen Ausgaben für den Satzungszweck der Stiftungsverwaltung plus aller verwalteten Stiftungen.
- Berechnungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag für Stiftungen sind die jährlichen Ausgaben für den Stiftungszweck. Dabei ist das solidarische Beitragssystem für Stiftungen in fünf Beitragsgruppen unterteilt. Der Berechnungssatz ist abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Beitragsgruppe. In Gruppe V und IV werden 2‰ der Ausgaben als Beitrag berechnet, in Gruppe III 2,5‰ und in Gruppe II und I 3,0‰.
- Die ausführliche Erläuterung zum jeweiligen Jahresbeitrag finden Sie hier.
- Gemeinnützige Stiftungsverwaltungen informieren den Bundesverband im Drei-Jahres-Turnus eigenständig über Änderungen in der Ausgabensituation der von ihnen verwalteten Stiftungen.
Privatpersonen
- Der Mitgliedsbeitrag für Privatpersonen, die Interesse am Stiftungswesen und der Arbeit des Bundesverbandes haben, jedoch nicht beabsichtigen, eine Stiftung zu gründen, und mit dem Beitritt in den Bundesverband kein berufliches Interesse verfolgen, beträgt 500 Euro.
Für besondere Personengruppen besteht die Möglichkeit zur Zahlung eines reduzierten Beitrages: Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer: Als zukünftige Stiftungsgründerin und zukünftiger Stiftungsgründer zahlen Sie für maximal zwei Jahre den reduzierten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 150 Euro. Bitte melden Sie sich bei uns, sobald Ihre Stiftung gegründet ist, damit wir Ihre Mitgliedschaft auf die Stiftung übertragen können. Sollte Ihre Stiftung nach zwei Jahren nicht gegründet sein und Sie Ihre persönliche Mitgliedschaft nicht auf eine andere Stiftung oder Organisation übertragen haben, so erhöht sich Ihr Mitgliedsbeitrag automatisch auf den regulären Mindestbeitrag von 500 Euro für Freunde des Stiftungswesens. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Journalistinnen und Journalisten: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Journalistinnen und Journalisten zahlen einen reduzierten Beitrag in Höhe von 250 Euro für maximal zwei Jahre. Gemeinnützige Vereine:
- Berechnungsgrundlage zur Einstufung in eine der Beitragsgruppen I bis IV für gemeinnützige Organisationen ist die Anzahl der angestellten Mitarbeiter.
- Die ausführliche Erläuterung zum jeweiligen Jahresbeitrag finden Sie hier.
Dienstleister im Stiftungswesen:
- Berechnungsgrundlage zur Einstufung in eine der Beitragsgruppen I bis IV für Dienstleister im Stiftungswesen ist die Anzahl der angestellten Mitarbeiter.
- Die ausführliche Erläuterung zum jeweiligen Jahresbeitrag finden Sie hier.
Wie wird der Mitgliedsbeitrag bezahlt?
- Sie können den Bundesverband ermächtigen, die Beitragszahlung von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Im geschlossenen Mitgliederbereich unserer Internetseite finden Sie dazu entsprechende Formulare.
- Ebenso ist es möglich, dass Sie sich beim Beitritt zum Bundesverband für die automatische Zusendung einer jährlichen Rechnung entscheiden. Die entsprechende Rechnung erhalten Sie zu Anfang eines jeden Geschäftsjahres.
- Des Weiteren können Sie den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres selbständig auf eines der folgenden Konten überweisen:
Commerzbank | IBAN: DE07120800004051264300 |
Berliner Sparkasse | IBAN: DE56100500002970030309 |
HypoVereinsbank | IBAN: DE72380200900003421333 |
- Für die Entrichtung des jährlichen Mitgliedsbeitrages erhalten alle nicht gemeinnützigen Organisationen und Privatpersonen eine Zuwendungsbestätigung, die beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden kann.
Was bietet mir eine Mitgliedschaft?
- Mitgliedsstiftungen und gemeinnützige Stiftungsverwaltungen, die Mitglied im Bundesverband sind, haben ein Stimmrecht auf der ordentlichen jährlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbandes. Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer sowie Dienstleister im Stiftungswesen treten als Fördermitglied dem Bundesverband bei und haben auf der ordentlichen jährlichen Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
- Eine offizielle Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft inklusive der Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages können Sie jederzeit anfragen. Senden Sie einfach eine kurze Mail an mitgliederservice@stiftungen.org.
- Um die Vorteile der Mitgliedschaft bestmöglich zu nutzen, empfehlen wir die Registrierung in unserem Verbandsportal unter www.stiftungen.org/registrierung.
- Nach erfolgreicher Registrierung haben alle Mitglieder Zugang zum geschlossenen Mitgliederbereich. Dort können sie auf exklusive Inhalte zugreifen, wie beispielsweise Publikationen oder Mustervorlagen zum Stiftungsmanagement.
- Ebenso können alle Mitglieder im stark frequentierten Online-Stellenmarkt kostenlos Jobs mit Stiftungsbezug veröffentlichen.
- Stiftungen und gemeinnützige Stiftungsverwaltungen können dort zudem News oder/und Termine online stellen und einer breiten Öffentlichkeit kommunizieren.
- Weisen Sie im Rahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit (Print bzw. Web) auf die Mitgliedschaft im Bundesverband hin! Dazu finden Sie im Mitgliederbereich verschiedene Logo-Varianten. Jetzt einloggen!
- Falls Sie als Stiftung die „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ anwenden, können Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls das entsprechende Logo verwenden. Jetzt einloggen!
- Alle Serviceleistungen des Bundesverbandes für seine Mitglieder im Überblick.
Wie kann ich dem Bundesverband Adressänderungen o.ä. mitteilen?
Damit unsere Briefe, Einladungen, Informationen und Vernetzungsangebote Sie stets erreichen, freuen wir uns über Ihre Hinweise zu geänderten Kontakt- und Adressdaten bzw. personellen Veränderungen in Ihrer Organisation. Senden Sie dazu einfach eine kurze E-Mail an post[at]stiftungen[punkt]org.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
- Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft ist jeweils zum Jahresende möglich. Für eine fristgerechte Kündigung zum Jahresende muss das Kündigungsschreiben postalisch (Mauerstraße 93, 10117 Berlin), per E-Mail (mitgliederservice[at]stiftungen[punkt]org) oder per Fax (+49 (0)30 89 79 47-81) bis zum 30. September des entsprechenden Jahres bei uns eingegangen sein.
- Da wir uns und unsere Services stetig verbessern wollen, danken wir Ihnen für Informationen zu Ihren Kündigungsgründen.
Wo finde ich die Satzung des Bundesverbandes?

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