Mitteilung zur Staffelung des neuen Mitgliedsbeitrages

Übergangsregelung

Wenn sich Ihr Mitgliedsbeitrag um über 80 Prozent steigert, können Sie bei Bedarf eine durch die Mitgliederversammlung 2023 verabschiedete Übergangsregelung in Anspruch nehmen. Die Übergangsregelung dient dazu, die mit der Beitragserhöhung verbundenen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen abzufedern. Die Übergangsregelung sieht vor, die Beiträge in festgelegten Stufen schrittweise an die neue Höhe des Mitgliedsbeitrags heranzuführen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Übergangsregelung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn Sie uns die Beitragsbemessunsgrundlage übermittelt haben und Ihr Mitgliedsbeitrag sich ab 2023 um über 80 Prozent steigert.

Bitte teilen Sie uns innerhalb von drei Monaten ab Zugang des Schreibens zum neuen Mitgliedsbeitrag anhand des nachfolgenden Formulars mit, wenn Sie die Übergangsregelung in Anspruch nehmen möchten.



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