Erhebung Ihrer Beitragsbemessungsgrundlage

Stiftungen, gemeinnützige juristische Personen (e.V., gGmbH etc.)

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen wendet bei der Gestaltung des Mitgliedsbeitrages seit seiner Gründung das Solidarprinzip an und richtet sich dabei nach der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Mitglieds. Bei der Erhebung der Beitragsbemessungsgrundlage sind wir weiterhin auf die solidarische Mitwirkung unserer Mitglieder angewiesen.

Beitragsbemessungsgrundlage sind I.d.R. die jährlichen Ausgaben für den Satzungszweck im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre.

Für vier gemeinnützige Mitgliedsgruppen sieht die Beitragsrichtlinie Ausnahmeregelungen vor:

  • Organisationen, die sich ganz überwiegend (mind. 80%) durch in der Öffentlichkeit gesammelte Spenden oder Mitgliedsbeiträge finanzieren
  • Von der öffentlichen Hand (mind. 80%) fortlaufend finanzierte Stiftungen
  • Sozialträgerstiftungen
  • Stiftungsverwaltungen, die eine Vielzahl (mind. fünf) nichtrechtsfähige Stiftungen verwalten

Details zu den Ausnahmeregelungen entnehmen Sie bitte der Handreichung Ausnahmeregelungen Beitragsrichtlinie 2023



Ihre Angaben



Wenn Sie Stiftungen verwalten, nutzen Sie bitte statt diesem das Formular für gemeinnützige Stiftungsverwaltungen.


Ihren Mitgliedsbeitrag ermitteln wir auf Grundlage von 3 Promille der jährlichen Ausgaben für den Satzungszweck. Für die Ermittlung der Höhe der Ausgaben wird das Durchschnittsbudget der vergangenen drei Jahre herangezogen.

Bitte teilen Sie uns daher nachfolgend Ihre Ausgaben für den Satzungszweck mit (ggf. verringert um die unter den Ausnahmeregelungen angegebenen Möglichkeiten) für die drei jüngsten verfügbaren Zeiträume in ganzen Euro.


Kontaktangaben für eventuelle Rückfragen