Erhebung Ihrer Beitragsbemessungsgrundlage

Stiftungspartner / juristische natürliche Personen mit kommerziellem Interesse

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen wendet bei der Gestaltung des Mitgliedsbeitrages seit seiner Gründung das Solidarprinzip an und richtet sich dabei nach der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Mitglieds. Bei der Erhebung der Beitragsbemessungsgrundlage sind wir weiterhin auf die solidarische Mitwirkung unserer Mitglieder angewiesen.

Für natürliche und juristische Personen, die mit ihrer Mitgliedschaft kommerzielle Interessen verfolgen, erfolgt die Beitragsbemessung anhand des Umsatzes (definierte Spannen, die an jeweils definierten Festbetrag geknüpft sind). Herangezogen werden die letzten drei Jahre des Umsatzes bzw. bei Banken die Zinserträge, die mit der Beratung oder Tätigkeit für Stiftungen, Stifterinnen und Stifter oder andere Organisationen in diesem Bereich (im weiteren Sinne) erzielt wurden. Die Untergrenze des Beitrags beträgt 600 Euro p.a.

Details entnehmen Sie bitte der Handreichung Ausnahmeregelungen Beitragsrichtlinie 2023



Ihre Angaben




Bitte teilen Sie uns nachfolgend Ihre Umsätze für die drei jüngsten verfügbaren Zeiträume mit (Angaben in ganzen Euro), den Sie mit der Beratung oder Tätigkeit bzw. bei Banken mit Zinserträgen für Stiftungen, Stifterinnen und Stifter oder andere Organisationen in diesem Bereich (im weitesten Sinne) erzielt haben.
Bitte senden Sie uns Ihre zugrunde gelegten Daten der Berechnung (z. B. GuV) für die betreffenden Zeiträume per Mail an stiftungspartner@stiftungen.org.


Kontaktangaben für eventuelle Rückfragen