In den gegenwärtigen Zeiten politischer Umbrüche und gesellschaftlichen Wandels ist es vielen steuerbegünstigen Körperschaften ein Anliegen, sich politisch zu äußern und Stellung zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu beziehen. Vielen ist nicht klar, in welchem Umfang dies mit dem Gemeinnützigkeitsrecht vereinbar ist. Auch die jüngste Rechtsprechung dazu und die Diskussionen rund um eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in diesem Bereich zeigen die Aktualität des Themas. Daneben stehen steuerbegünstigte Körperschaften zunehmend unter Beobachtung, wie jüngst die umstrittene Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen deutlich machte. Umso wichtiger ist es die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen um die Wahrung der Gemeinnützigkeit zu gewährleisten.
Geht die politische Betätigung von Stiftungen und anderen steuerbegünstigten Körperschaften aus ihrem jeweiligen Satzungszweck hervor, ist diese zulässig. Auch außerhalb der eigenen Zwecke dürfen sich gemeinnützige Körperschaften gelegentlich politisch äußern, beispielsweise bei Aufrufen gegen Rassismus oder zur Unterstützung bei der Bewältigung der Klima- oder Flüchtlingskrise.
Im Gegensatz zu politischen Parteien dürfen gemeinnützige Körperschaften jedoch kein allgemein politisches Mandat wahrnehmen und außerhalb der eigenen Zwecke für politische Ziele und Positionen streiten. Gleichwohl gibt es viele Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume um Stellung beziehen zu können.
Wo exakt die Grenzen zwischen zulässiger politischer Betätigung und unzulässiger Einwirkung auf die politische Meinungsbildung verlaufen und welche Bedeutung das im Jahr 2022 eingeführte Lobbyregister in diesem Zusammenhang hat, wird in diesem Fokuswebinar anhand praxisnaher Beispiele veranschaulicht.
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Katharina Schnur
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