BMF verlängert steuerliche Erleichterungen für Hilfsmaßnahmen bis Ende 2025
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat wegen des fortdauernden Krieges in einem Schreiben vom 4. Dezember 2024 den zeitlichen Anwendungsbereich der steuerlichen Erleichterungen verlängert auf Hilfsmaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2025 durchgeführt werden.
Steuerliche Maßnahmen für Ukraine-Hilfen
Das BMF hatte nach Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine mit Schreiben vom 17. März 2022 (ergänzt um die Schreiben vom 7. Juni 2022 und 13. März 2023) steuerliche Maßnahmen zur Erhöhung der Spenden- und Unterstützungsbereitschaft für die Ukraine beschlossen. Diese Regelungen bieten gemeinnützigen Stiftungen einen verlässlicheren Rahmen, um Hilfe leisten zu können.
Lesen Sie zu einzelnen Regelungen unseren Beitrag hier.
Kontakt
Margit Klar
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Fachanwältin für Steuerrecht