Stipendienprogramm der Daimler und Benz Stiftung 2027

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Die Stiftung vergibt jährlich insgesamt zwölf Stipendien für Postdoktoranden in einer Leitungsfunktion bzw. Juniorprofessoren*. Die Fördersumme pro Stipendium beträgt für die Dauer von zwei Jahren insgesamt 50.000 Euro und kann beispielsweise für Forschungsreisen, Teilnahme an Tagungen, Organisation eigener Konferenzen, befristete Einbindung wissenschaftlicher Hilfskräfte, Computer, Laborgeräte und Spezialchemikalien flexibel verwendet werden  – nicht jedoch für die Deckung der eigenen Lebenshaltungskosten. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2026.

1. Motivation
Ziel der Stiftung ist es, mit diesem Programm die Autonomie der nächsten Wissenschaftlergeneration zu stärken und den akademischen Werdegang junger und engagierter Wissenschaftler nach der Promotion zu unterstützen. So setzt das Programm gezielt an einer Stelle des Karrierewegs an, wo bereits eine erkennbare Forschungsautonomie besteht, Wissenschaftler jedoch noch keine unbefristete Stelle innehaben. Das Förderprogramm steht Bewerbern sämtlicher Disziplinen offen (Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, Natur-, Struktur- und Ingenieurwissenschaften, Medizin und Lebenswissenschaften) und ist thematisch nicht eingeschränkt. 

2. Bewerberprofil
Das Programm richtet sich an junge Wissenschaftler, die sich bewusst für eine wissenschaftliche Karriere nach der Promotion entschieden haben und diese zielstrebig verfolgen, u.a. durch einen Auslandsaufenthalt. Bewerben können sich Postdoktoranden, die in deutschen Forschungseinrichtungen tätig sind und bereits über eine Unabhängigkeit verfügen – insbesondere Juniorprofessoren oder selbstständige Leiter von Nachwuchsforschungsgruppen. Diese Unabhängigkeit sollte im Antrag in geeigneter Weise dokumentiert werden (z.B. durch die Einwerbung eigener Mittel, selbstständige Publikationstätigkeit, Gruppenleitung etc.).

Zugleich muss sich der Antragsteller in der Frühphase seiner wissenschaftlichen Tätigkeit befinden, d.h., die Promotion sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung nur wenige Jahre zurückliegen. Die Stiftung orientiert sich diesbezüglich an den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Voraussetzung für eine Bewerbung ist a) ein eigenes Forschungsprojekt und b) die institutionelle Anbindung an eine wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland bzw. deutsche wissenschaftliche Einrichtung im Ausland. Inhaltlich kann es sich um ein neues Forschungsvorhaben oder die Erweiterung eines bereits laufenden Projekts handeln.

Die Bewerber müssen während der gesamten Laufzeit in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis stehen oder nachweisen, dass ihre Lebenshaltungskosten in anderer Weise getragen werden. Das Stipendium der Stiftung kann nicht für die Deckung der eigenen Lebenshaltungskosten oder zur Finanzierung der eigenen Stelle verwendet werden. Wissenschaftler in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis sind von einer Bewerbung ausgeschlossen. In regelmäßigen Abständen richtet die Stiftung Treffen ehemaliger und aktueller Stipendiaten aus, die dem Austausch untereinander sowie der Kontaktpflege mit der Stiftung dienen. Die Bereitschaft zur Teilnahme an diesen Treffen wird vorausgesetzt.

3. Verwendung der beantragten Mittel
Das Stipendium wird für die Dauer von zwei Jahren gewährt; die Fördersumme beträgt insgesamt 50.000  Euro. Dieser Betrag kann im freien Ermessen des Stipendiaten eingesetzt werden  – vorzugsweise für folgende Zwecke: Forschungsreisen, Teilnahme an Tagungen, Organisation eigener Konferenzen, befristete Einbindung wissenschaftlicher Hilfskräfte, Computer, Laborgeräte und Spezialchemikalien. 

Das Stipendium kann hingegen nicht als Ersatz für typische Aufgaben der Forschungseinrichtung verwendet werden (Overheadkosten, Verbrauchsmittel wie Basischemikalien, Büroausstattung etc.). Anderweitige Förderungen des Stipendiaten werden nicht auf das Stipendium angerechnet. Über Verlauf und Ergebnisse ihrer Forschung müssen die Stipendiaten nach einem Jahr einen Zwischenbericht und nach Ende des Stipendiums einen Abschlussbericht erstellen. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt über die Drittmittelstelle derjenigen Forschungseinrichtung, in der der Stipendiat tätig ist.

4. Antragstellung
Bewerbungen können in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und müssen bis zum 30. September 2026 (23:59 Uhr) vollständig, d.h. inklusive der vertraulichen Empfehlungsschreiben (s.u.), über das Online-Bewerbungsportal (www.daimler-benz-stiftung.de) eingegangen sein. Die Stiftung stellt für den Antrag keine Vorlage zur Verfügung, allerdings muss der Randabstand mindestens 2  cm betragen und eine gut lesbare Schriftgröße (mindestens 11 pt Arial) gewählt werden. Anträge mit zu kleiner Schriftgröße (insbesondere bei Abbildungen oder Grafiken) werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Für die Bewerbung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:
a) Nachweis der institutionellen Anbindung während der gesamten Dauer des Stipendiums, z.B. durch Bestätigung des Institutsleiters oder der Institutsverwaltung (im Fall eines positiven Bescheids der Stiftung kann das Stipendium frühestens zum 1. März 2027 angetreten werden, sodass der Nachweis der institutionellen Anbindung in diesem Fall den Zeitraum bis zum 28. Februar 2029 abdecken müsste);

b) Projekttitel und Beschreibung des Forschungsvorhabens für die Fachgutachter mit Angaben zur vorgesehenen Methodik (maximal vier DIN-A4-Seiten, Literaturangaben können auf weiteren Seiten folgen);

c) Titel und allgemeinverständliche Kurzbeschreibung des Forschungsvorhabens für die fachfremden Gutachter; dieser Text sollte so abgefasst sein, dass ein Leser ohne Fachkenntnisse in der Lage ist, die wissenschaftliche und ggf. gesellschaftliche Relevanz des Forschungsprojekts zu verstehen (eine DIN-A4-Seite, keine Literaturangaben);

d) grobe Zeitplanung des Projektablaufs (eine DIN-A4-Seite);

e) tabellarische Aufstellung der geplanten Verwendung der Fördermittel (eine DIN-A4-Seite);

f) tabellarischer Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang (inklusive Publikationen, Stipendien, Preisen, eingeworbenen Drittmitteln, Erfolgen im Bereich der Wissenschaftskommunikation);

g) Kopien des Masterzeugnisses sowie der Promotionsurkunde (eine vorläufige Bescheinigung wird nicht akzeptiert; bei ausländischen Urkunden bitte eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung beifügen);

h) zwei vertrauliche Empfehlungsschreiben in deutscher oder englischer Sprache, die sowohl Aussagen zur Person des Bewerbers als auch zum beantragten Projekt enthalten. Hinsichtlich der Wahl der Verfasser der Empfehlungsschreiben ist der Antragsteller frei, allerdings sollten die beiden Verfasser nicht an derselben wissenschaftlichen Einrichtung tätig sein. Es wird zudem empfohlen, dass eines der beiden Empfehlungsschreiben aus derjenigen Institution stammt, an der der Bewerber derzeit tätig ist oder künftig die Forschungstätigkeit aufnehmen möchte. Die Empfehlungsschreiben müssen auf dem offiziellen Briefbogen der Institution gedruckt werden, in der der Verfasser selbst tätig ist. Formlose oder nicht unterzeichnete Empfehlungsschreiben werden nicht berücksichtigt und führen zu einer Ablehnung des Antrags.

Die vertraulichen Empfehlungsschreiben können ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Das Hochladen dieser Schreiben ist jedoch nur möglich, wenn der Bewerber zuvor an entsprechender Stelle die E-Mail-Adressen der Verfasser der Empfehlungsschreiben eingetragen hat. Unmittelbar nach diesem Eintrag wird eine E-Mail mit Zugangsdaten generiert, die automatisch an die Verfasser der Empfehlungsschreiben geschickt wird. Die Stiftung weist darauf hin, dass der Bewerber sich rechtzeitig mit den Verfassern der 
Empfehlungsschreiben über die genauen Modalitäten für die Einreichung der Empfehlungsschreiben verständigen sollte. Die Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Regelungen und der Schutz persönlicher Daten sind der Stiftung während des gesamten Verfahrens ein wichtiges Anliegen.

5. Auswahlprozess
Nach dem Bewerbungsschluss findet eine vergleichende Vorauswahl statt. Die ausgewählten Kandidaten werden zu einer Videokonferenz eingeladen, um ihr Projekt in Anwesenheit von Fachgutachtern und fachfremden Gutachtern sowie Vertretern der Stiftung persönlich vorzustellen. Die persönliche Teilnahme stellt eine Voraussetzung für eine mögliche Stipendienvergabe dar.

Die Einladung zum Auswahlseminar wird voraussichtlich im Dezember 2026, die Videokonferenzen im Januar 2027 und die Bekanntgabe der ausgewählten Stipendiaten im Februar 2027 erfolgen. Eine Mittelauszahlung ist frühestens ab März 2027 oder in Absprache zwischen Stiftung und Stipendiat möglich. 

Im Fall einer Ablehnung ist eine erneute Bewerbung ausgeschlossen.

Kontakt

Marion Hartmann

Telefon: 0620310920

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