NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

© Marc Darchinger

Das Programm NEUSTART ist auch für die Soziokultur offen: 10 Millionen Euro Fördermittel können zur Vermeidung von Infektionsrisiken ausgegeben werden. Gefördert werden im Rahmen des Sonderprogramms Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro.

Ab 6. Mai 2020 können über dieses Investitionsprogramm Kultureinrichtungen „bei Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und Schaffung der Voraussetzungen für den Betrieb nach den behördlichen pandemiebedingten Schließungen Fördermittel beantragen.“

Antragsberechtigt sind die „Rechtsträger bedeutsamer, öffentlich zugänglicher, gemeinnütziger oder staatlicher und kommunaler Kultureinrichtungen, insbesondere kleine und mittelgroße

a) Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten

b) Veranstaltungsorte für Konzert- und Theateraufführungen sowie

c) soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser“.

Gefördert werden u. a. Ausgaben für Schutzvorrichtungen, -hinweise und -ausstattungen sowie Maßnahmen zum Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur.

Es müssen mindestens 10 % Eigen- oder Drittmittel erbracht werden. Pro Einrichtung können zwischen 10.000 und 50.000 Euro beantragt werden.

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