Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält konkrete Hilfen für gemeinnützige Organisationen

Mehr Solidarität mit dem gemeinnützigen Sektor
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Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt, dass Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen ergriffen werden und sieht auch weiter Bedarf für alle gemeinnützigen Organisationen, die durch Corona in Not geraten sind.

Die Bunderegierung hat die Not vieler gemeinnütziger Organisationen erkannt und bringt nun mit dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket auch für gemeinnützige Organisationen Hilfen auf den Weg. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hatte vor einigen Wochen gemeinsam mit einer breiten Allianz von gemeinnützigen Organisationen in einem offenen Brief auf die Corona bedingte Notsituation im gemeinnützigen Sektor hingewiesen und in vielen Gesprächen mit der Politik den Zugang zu Hilfemaßnahmen für gemeinnützige Organisationen gefordert. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt, dass Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen ergriffen werden und sieht hier auch jenseits der explizit genannten Organisationen (Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Jugendbildung, Familienferienferienstätten, Schullandheime und anderen gemeinnützigen Kinder- und Jugendunterkünften) Bedarf für alle gemeinnützigen Organisationen, die durch Corona in Not geraten sind.

Konkret heißt es im am 3. Juni veröffentlichten Ergebnis des Koalitionsausschusses:

„Um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen (Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheimen und anderen gemeinnützigen Kinder- und Jugendunterkünften) effektiv zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. Die Bundesmittel allein sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute (LFI) gestatten. Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen.“