Koalitionsvertrag 2025: Positive Signale für Stiftungen und den gemeinnützigen Sektor

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält zahlreiche Verbesserungen der Rahmenbedingungen, auf die der Bundesverband Deutscher Stiftungen schon lange gedrängt hat.

„Zeit, dass sich was dreht: Wir freuen uns, dass CDU, CSU und SPD einen Großteil unserer Anliegen aufgegriffen haben. Mehr noch: Die Koalitionäre bekennen sich nachdrücklich zur Bedeutung gemeinnütziger Organisationen für unsere freiheitliche Gesellschaft. Sie haben auch die Gestaltungspotenziale erkannt, die im 'Ökosystem' von gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Akteuren – Stichwort soziale Innovation – liegen”, kommentiert Annette Heuser, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. 
 

Rahmenbedingungen für gemeinnützige Akteure 

Ein Bürokratierückbaugesetz für Vereine und ehrenamtliches Engagement soll Regelungen des Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrechts und den Datenschutz vereinfachen sowie Haftungsrisiken reduzieren. Weiterhin ist eine Regelung für Sachspenden („Spenden statt vernichten“) geplant. Das Gebot zur zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen – ein Thema, das den Sektor in der vergangenen Legislatur sehr beschäftigt hat – galt bislang für Einrichtungen mit satzungsgemäßen Einnahmen von mehr als 45.000 Euro pro Jahr. Diese Grenze soll auf 100.000 Euro angehoben werden.
 

Anerkennung für Ehrenamt und Demokratieförderung 

Das Ehrenamt soll gestärkt werden, etwa durch die zusätzliche Förderung von Freiwilligendiensten oder die Erhöhung der Ehrenamtspauschalen.  

Der Koalitionsvertrag bekennt sich zur herausgehobenen Bedeutung der Zivilgesellschaft und verstärkt Investitionen in die Wehrhaftigkeit der Demokratie, beispielsweise im Rahmen des Programms „Demokratie leben”. Die gewünschte Klarstellung zur politischen Betätigung – in deutlicher Abgrenzung zur Parteipolitik – war offensichtlich nicht konsensfähig.
 

Impulse für eine innovationsfähige Gesellschaft

Aufgrund der Vielfalt der inhaltlichen Förderschwerpunkte von Stiftungen sind viele weitere Punkte enthalten, die je nach Ausrichtung der Tätigkeit relevant sind und wichtige Anreize für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen bieten: Dazu zählt unter anderem die geplante Nutzung von Geldern aus so genannten nachrichtenlosen Konten zur Förderung sozialer Innovationen. 

Die geplante Flexibilisierung des Besserstellungsverbots mit der entsprechenden Anpassung für gemeinnützige Forschungseinrichtungen würde mehr Freiheit bei der Anwerbung von Spitzenkräften und qualifiziertem Verwaltungspersonal schaffen.  

Erfreulich ist ebenso, dass die europäische Ebene mitgedacht wird, denn viele Stiftungen sind heute grenzüberschreitend aktiv. So will sich die Bundesregierung für die Verabschiedung einer Rechtsform für einen „Europäischen grenzüberschreitenden Verein“ (ECBA) einsetzen, mit der eine lebendige Zivilgesellschaft gestärkt würde. 

Zudem soll die Wohngemeinnützigkeit mit Investitionszuschüssen ergänzt werden. Damit möchte die Regierung Impulse für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums setzen.  
 

Kontakt

Dr. Katrin Rupprecht

Referentin Politische Kommunikation

Telefon: (030) 89 79 47-84