Gemeinsam mehr bewegen: Klausurtagung des Bündnisses für Gemeinnützigkeit zum Jahresauftakt

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ist mit einer zweitägigen Klausurtagung in das Jahr 2026 gestartet. Vertreter*innen der im Bündnis organisierten Spitzen- und Dachverbände, unabhängigen zivilgesellschaftlichen Institutionen, Netzwerke und Expert*innen kamen am 28. und 29. Januar in Berlin zusammen, um anstehende Arbeitsschwerpunkte und über den Umgang mit einem gesellschaftspolitisch zunehmend herausfordernden Umfeld für gemeinnützige Organisationen in Deutschland zu beraten.

Das Bündnis versteht sich als kollektive Stimme des Dritten Sektors. Ziel ist es, die vielfältigen Perspektiven der organisierten Zivilgesellschaft zusammenzuführen, gemeinsame Positionen zu entwickeln und die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement, Gemeinnützigkeit und demokratische Teilhabe nachhaltig zu verbessern.

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit wird von folgenden Institutionen getragen:
Bundesverband Deutscher Stiftungen · Deutscher Bundesjugendring · Deutscher Fundraising Verband · Deutscher Kulturrat · Deutscher Naturschutzring · Deutscher Olympischer Sportbund · Deutscher Spendenrat · Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft · VENRO – Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen

Zusammenarbeit weiter professionalisiert

Bereits im vergangenen Jahr sind wichtige Schritte zur strukturellen und organisatorischen Weiterentwicklung des Bündnisses unternommen worden: Die Zusammenarbeit im Trägerkreis und im Beirat wurde neu geordnet und in einem Memorandum of Understanding verbindlich festgehalten. Zudem wurden das Corporate Design sowie der Webauftritt des Bündnisses grundlegend überarbeitet. Seit August 2025 verstärkt Dorothee Baldenhofer die politische Verbindungsarbeit des Bündnisses. Erstmals steht den Sprecher*innen damit eine von allen Trägern gemeinschaftlich finanzierte, hauptamtliche Unterstützung für die Interessenvertretung zur Verfügung.

Diese Entwicklungen schaffen eine solide Ausgangsbasis für die Aktivitäten des Bündnisses in einem veränderten politischen Umfeld. Mit dem 2025 erstmals geschaffenen Amt einer Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt wie auch einem entsprechenden „Vollausschuss“ im Deutschen Bundestag sind neue strukturelle Anknüpfungspunkte entstanden – und damit neue Chancen, Anliegen und Expertise des gemeinnützigen Sektors systematischer in politische Entscheidungsprozesse einzubringen.

Bundesverband Deutscher Stiftungen im Sprecher*innenrat

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen ist nicht nur Gründungsmitglied des Bündnisses, sondern übernimmt seit Januar 2025 auch Verantwortung im Sprecher*innenrat. Die insgesamt drei Sprecher*innen, Generalsekretärin Friederike v. Bünau, Michaela Röhrbein (Vorständin Sportentwicklung im Deutschen Olympischen Sportbund) und Jan Wenzel (Bereichsleiter Stärkung der Zivilgesellschaft bei VENRO – Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe) vertreten das Bündnis und seine Positionen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.

Der Bundesverband bringt hier eine besondere Perspektive in die gemeinsame Arbeit ein: Viele Stiftungen betrachten sich als Teil der organisierten Zivilgesellschaft, zugleich aber auch als zentrale Akteure der Philanthropie. Diese Verbindung von bürgerschaftlichem, freiwilligem Engagement und privater Verantwortung stärkt die Arbeit des Bündnisses gerade dort, wo es um den Blick auf langfristige Wirkungslogiken und nachhaltige Strukturen auch jenseits staatlicher Förderung geht.

„Zukunftspakt Ehrenamt“ und regulatorischer Rahmen im Fokus

Inhaltlich befasste sich die Klausurtagung vor allem mit der Positionierung des Bündnisses zum geplanten „Zukunftspakt Ehrenamt“ unter Federführung der neuen Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt, Dr. Christiane Schenderlein. Nachdem mit dem Steueränderungsgesetz 2025 schnell erste relevante Maßnahmen des Koalitionsvertrages umgesetzt worden sind, stehen für das Bündnis 2026 folgende drei Themen im Fokus:

  • ein umfassender Forderungskatalog zur Modernisierung des Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts
  • Empfehlungen zur Reform des Haushalts- und Zuwendungsrecht auf Bundesebene mit zahlreichen Verweisen auf untergesetzliche „good practice“ auf Landes- und EU-Ebene
  • eine übergreifende Positionierung zur Registermodernisierung

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen kann hier insbesondere seine fachliche Expertise in praxisrelevanten Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts einbringen und koordiniert eine entsprechende Arbeitsgruppe. Margit Klar (Leiterin Recht und Vermögen) und Mattheo Ens (Referent Recht und Vermögen) waren in den vergangenen Monaten federführend an der Überarbeitung und Neufassung der Forderungen beteiligt. Die Veröffentlichung ist für Mitte Februar 2026 vorgesehen.

Zivilgesellschaft unter Druck: Hilft das Verfassungsrecht? Und wie können Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit gestärkt werden?

Unvermindert groß war der Gesprächsbedarf zur aktuellen Lage der Zivilgesellschaft. In der Rechtswissenschaft wie auch im öffentlichen Diskurs komme eine verfassungsrechtliche Perspektive auf gemeinnützige Organisationen bislang zu kurz, wie Professor Dr. Sebastian Unger (Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum und Vorstandsmitglied im Bundesverband) und Professor Dr. Stephan Schauhoff (Rechtsanwalt und assoziierter Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Honorarprofessor an der Universität Bonn und bis 2022 selbst Vorstandsmitglied im Bundesverband) in ihren Impulsen deutlich machten.

Beide führten erste Überlegungen aus, welche verfassungsrechtlichen Argumente geeigneten seien, die Freiräume gemeinnütziger Organisationen – nicht zuletzt gegen Falschbehauptungen über ein allgemeines „Neutralitätsgebot“ – zu verteidigen. Es müsse zudem stärker vermittelt werden, dass der Status der Gemeinnützigkeit weit über die bloße Steuerbegünstigung hinausgehe, ja als historisch gewachsenes „Organisationsstatut“ und „Gütesiegel“ geradezu unabdingbar für das Selbstverständnis und die Arbeit eines überwiegenden Teils der organisierten Zivilgesellschaft sei. Nina Reip (Referentin für Demokratieförderung im Deutschen Olympischen Sportbund) ergänzte dies um den Blick auf die reale Verunsicherung und anhaltende Sorgen in vielen Sportvereinen, die spätestens seit der Kleinen Anfrage der Unionsfraktion („551 Fragen“) bestünden, wenn es darum gehe, welches Engagement möglicherweise zu politisch sei. Der Informationsbedarf sei enorm, Ermutigung und Aufklärung vonseiten der Verbände weiterhin gefragt.

„Denkanstöße zur Finanzierung der Zivilgesellschaft“ gab Ansgar Gessner (Geschäftsführender Vorstand der Maecenata Stiftung) im Rahmen des traditionellen Kamingesprächs. Das im Herbst 2025 unter Mitwirkung zahlreicher Expert*innen auch aus dem Bündnis für Gemeinnützigkeit entstandene Impulspapier zeigt praktische Ansätze, erprobte Modelle und innovative Ideen auf, wie eine Diversifizierung der Finanzierungsquellen zivilgesellschaftlicher Organisationen möglich ist – kein „one fits all“, so der Tenor der anschließenden Diskussion.

Ausblick: Einheit in Vielfalt – gemeinsame Stimme weiter stärken

Unser Fazit: Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ist organisatorisch gut aufgestellt und inhaltlich klar positioniert, um seine Rolle als Allianz der organisierten Zivilgesellschaft 2026 auszubauen.

Für den Bundesverband Deutscher Stiftungen bietet das Bündnis eine wichtige Plattform, um die Perspektiven des Stiftungssektors in die politische Interessenvertretung einzubringen – und zugleich im Schulterschluss mit unseren Partnerverbänden die Anerkennung, die Freiräume und die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Engagement in Deutschland weiter zu stärken.

Kontakt

Michael Jung

Leiter Politik

Telefon: +49 (0)30 89 79 47-55

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