Im vergangenen Jahr wurden Gesetze beschlossen, die mit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2025 zu einer Reihe von Änderungen für Stiftungen geführt haben und neue Möglichkeiten eröffnen. Dazu gehören unter anderem die Einführung der Wohngemeinnützigkeit, die Regelung zur Hilfe in besonderen Notlagen und die Möglichkeit, Beschlussfassungen durch Stiftungsorgane im Umlaufverfahren zukünftig auch in Textform durchzuführen.