Förderung der Zusammenarbeit zwischen deutschen und afrikanischen Forschungseinrichtungen

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Förderung der Zusammenarbeit zwischen deutschen und afrikanischen Forschungseinrichtungen

Mit ihrer Förderlinie „Ladenburger Horizonte“ unterstützt die Daimler und Benz Stiftung die Zusammenarbeit zwischen deutschen und afrikanischen Forschungseinrichtungen und stellt hierfür einen Betrag in Höhe von bis zu 300.000 Euro (Laufzeit max. drei Jahre) zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unabhängige Forschungsgruppenleiter* (Professoren, Juniorprofessoren, Habilitanden) an Hochschulen und gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland.

1. Motivation
Angesichts der wachsenden wissenschaftlichen und politischen Bedeutung afrikanischer Staaten fördert die Daimler und Benz Stiftung die Kooperation zwischen deutschen und afrikanischen Forschungseinrichtungen. Zur Bewerbung sind Wissenschaftler in deutschen Forschungseinrichtungen aufgerufen, die bereits über Kontakte zu afrikanischen Partnern verfügen oder diese aufbauen möchten.

2. Ausschreibungsfokus
Für ein gemeinsames Forschungsprojekt können unabhängige Forschungsgruppenleiter, die während der gesamten Laufzeit des Projekts fest oder temporär an Hochschulen bzw. gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland angestellt sind, Mittel in Höhe von bis zu 300.000 Euro und einer Laufzeit von max. drei Jahren beantragen. Antragsberechtigt sind neben Professoren und Juniorprofessoren auch promovierte unabhängige Forschungsgruppenleiter (z.B. Habilitanden und Postdoktoranden mit einer eigenen Arbeitsgruppe), sofern diese ihre Unabhängigkeit innerhalb ihrer wissenschaftlichen Einrichtung in geeigneter Weise nachweisen können.

Pro Antragsteller kann nur ein einziger Antrag eingereicht werden. Möglich ist jedoch, dass Antragsteller in anderen Projekten mitarbeiten. Anträge aus afrikanischen Forschungseinrichtungen sowie deutschen Einrichtungen, die selbst keine Forschung betreiben (z.B. Vereine oder sonstige Zusammenschlüsse), werden nicht berücksichtigt.

Gefördert werden Projekte mit wissenschaftlichen Institutionen, die in Ost-, West- und Subsahara-Afrika angesiedelt sind. Die Länder Westsahara, Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten und Südafrika fallen nicht unter diese Ausschreibung.

Beantragt werden kann die Förderung eines klar definierten Forschungsprojekts mit einer zentralen Forschungsfrage. Nicht gefördert werden:

  • klinische Studien,
  • der ausschließliche Aufbau reiner Forschungs-, Aus- oder Weiterbildungsstrukturen sowie Wissensaufbau („Capacity Building“),
  • Besuchsprogramme für afrikanische Wissenschaftler an deutschen Institutionen bzw. in umgekehrter Richtung,
  • Programme, die allein der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen sowie
  • Projekte, deren Laufzeit weniger als zweieinhalb Jahre beträgt. 


Die Verstetigung der Kooperation im Rahmen der im Projekt initiierten Aktivitäten nach dem Abschluss ist erwünscht und sollte im Antrag adressiert werden. Nach dem Ende der Laufzeit ist eine weitergehende Förderung durch die Stiftung ausgeschlossen.

Sofern Kooperationen mit mehr als einem afrikanischen Partner angestrebt werden, sollte angesichts des begrenzten Budgets der Mehrwert für das Projekt gut begründet werden. Die Einbindung externer Partner wie beispielsweise NGOs, Vereine oder Unternehmen ist möglich, allerdings können für diese Partner keine Mittel beantragt werden.

3. Verwendung und Abrechnung der beantragten Mittel
Die Mittel müssen überwiegend – mit mindestens 60  Prozent des beantragten Gesamtbudgets – dem afrikanischen Partner zugutekommen. Angesichts der Gemeinnützigkeit der Stiftung kann eine Überweisung und Abrechnung der kompletten Mittel ausschließlich über die Drittmittelstellen deutscher Forschungseinrichtungen erfolgen.

Beantragt werden können Personal- und Sachmittel sowie Reisemittel vor Ort; in begrenztem Umfang auch Reisemittel für gegenseitige Besuche bzw. Kurzaufenthalte (weniger als ein Monat) von Wissenschaftlern an den beteiligten Instituten. Sofern im Antrag deutlich wird, dass im Mittelpunkt ein Forschungsprojekt steht, können in geringem Umfang auch Mittel für den Aufbau von Strukturen (zum Beispiel eines Labors) oder die Ausbildung von Wissenschaftlern in der afrikanischen Forschungseinrichtung beantragt werden. 

Die Vergütung von Wissenschaftlern bzw. technischem Personal in Afrika sollte ortsüblich erfolgen. Personalkosten in Deutschland müssen nach den Sätzen der DFG bzw. den Tarifentgelten für den öffentlichen Dienst des Bundes oder der Länder berechnet werden. Vollkostensätze oder Pauschalen werden nicht akzeptiert. Für die Bewilligung von Promotionsstellen legt die Stiftung die „Hinweise zur Bezahlung von Promovierenden“ der DFG zugrunde und behält sich im Fall von Abweichungen Kürzungen vor.

Der Antragsteller kann nicht die Vergütung der eigenen Stelle beantragen. Nicht finanziert werden zudem Overhead-Kosten, Kosten für die Freistellung von der Lehre, Bench Fees, Honorare für fest angestellte Wissenschaftler sowie typische Aufgaben der Forschungseinrichtung (Publikationskosten, Verbrauchsmittel wie Basischemikalien, Bürobedarf etc.).

Antragstellung
Bitte reichen Sie bis zum 15.12.2025 Ihren Antrag in deutscher oder englischer Sprache online (https://bit.ly/3JuEUsS) in einer einzigen PDF-Datei ein. Die Stiftung stellt für den Antrag keine Vorlage zur Verfügung, allerdings sollte der Randabstand mindestens 2 cm betragen und eine gut lesbare Schriftgröße (mindestens 11 pt Arial) gewählt werden. 

Der Antrag muss folgende Informationen in der genannten Reihenfolge enthalten:

a) Name, Institution und Kontaktdaten des Antragstellers (nur eine einzige Person) sowie eine Liste der am Forschungsprojekt teilnehmenden Wissenschaftler bzw. Institutionen (max. 2 DIN-A4-Seiten); Lebensläufe und Publikationslisten müssen nicht eingereicht werden.
b) Projekttitel und -beschreibung (max.  4  DIN-A4-Seiten); Literaturangaben können auf weiteren Seiten angegeben werden.
c) Beantragtes Budget (max.  2  DIN-A4-Seiten); bitte stellen Sie tabellarisch und detailliert die voraussichtlichen Kosten für Personal-, Reise- sowie Sachmittel zusammen und weisen sowohl den Betrag für das Gesamtbudget als auch die Anteile für den deutschen bzw. afrikanischen Partner aus.
d) Dem Antrag können ggf. Absichtserklärungen beigefügt werden.

Nach der Einreichung erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung. Nicht berücksichtigt werden:

  • unvollständige Anträge; 
  • Anträge, die nicht den unter „Verwendung und Abrechnung der beantragten Mittel“ genannten Bedingungen entsprechen;
  • Anträge, die nicht den formalen Vorgaben (Seitenzahl, zu kleine Schrift etc.) entsprechen, 
  • sowie
  • -Anträge mit unscharfen Abbildungen sowie nicht lesbaren Erläuterungen.


Projektauswahl
Die Prüfung der Anträge wird – abhängig von der Gesamtzahl aller eingegangenen Projektvorschläge – voraussichtlich drei Monate nach Ende der Eingangsfrist dauern. Eine Bewertung der Anträge erfolgt in Relation zu den anderen Projektvorschlägen im Wettbewerb, ggf. wird die Stiftung einzelne Anträge extern begutachten lassen. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe fällen der Vorstand und die Geschäftsführung der Stiftung. Gefördert wird nur ein einziges Projekt.

Kontakt
Für Rückfragen steht Ihnen Marion Hartmann zur Verfügung:
Tel.: 06203 10920
E-Mail: info@daimler-benz-stiftung.de

*Hinweis zur Sprachform:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für Personen aller Geschlechter. Wir möchten die in unseren Texten verwendete Form als geschlechtsneutral und 
wertfrei verstanden wissen.

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Marion Hartmann

Telefon: 06203 10920

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