EWE-Stiftung richtet Nothilfefonds ein

Im Umgang mit bereits geförderten, konkret von der Corona-Krise betroffenen Projekten agiert die EWE Stiftung unbürokratisch und unkompliziert. So können Bewilligungszeiträume formlos verlängert werden, damit geplante Veranstaltungen zu einem späteren Zeitraum nachgeholt werden können. Förderzusagen bleiben grundsätzlich bestehen, in einzelnen Fällen sind auch Umwidmungen möglich.

„Viele geförderte Organisationen sind von der Corona-Krise unmittelbar und existenziell betroffen. Als Stiftungen sehen auch wir uns in der Verantwortung, unseren Förderpartnern in dieser Ausnahmesituation zur Seite zu stehen.“

Sollte ein gefördertes Projekt oder eine Veranstaltung ausfallen und trotzdem Kosten verursachen, so entstehen grundsätzlich keine Rückforderungen durch die Stiftung. Angefallene Kosten können beim Mittelverwendungsnachweis abgerechnet werden.

Nothilfefonds eingerichtet

Um darüber hinaus Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen aus den Bereichen Kultur und Bildung, denen durch die Corona-Krise finanzielle Engpässe entstanden sind, unbürokratisch und zeitnah helfen zu können, hat die EWE Stiftung einen Nothilfefonds eingerichtet, der einmalig mit 25.000 Euro dotiert wurde.

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