Corona-Krise: Bank für Sozialwirtschaft legt Liquiditätshilfeprogramm auf

  • Bis zu 500 Mio. Euro für Kunden aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft
  • Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen im Rahmen der Corona-Krise
  • Liquiditätshilfe des Bundes und der Länder dringend notwendig

In vielen Bereichen der Sozialwirtschaft ist die Liquiditätssituation bereits sehr angespannt. Die Corona-Krise verschärft diese Situation innerhalb der nächsten Wochen dramatisch. Die zu erwartenden Entgelterhöhungen, Steuer- und Abgabenstundungen und Fördermittel werden zwar zu einer Entspannung der Lage in einzelnen Teilsektoren wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen führen. Der tatsächliche Umfang für die einzelne Einrichtung und vor allem der Auszahlungszeitpunkt und damit die Liquiditätswirksamkeit sind jedoch noch offen.

Daher hat die Bank für Sozialwirtschaft AG (BFS) jetzt ein Sonderkreditprogramm aufgelegt. Es dient zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona- Krise stehen. Zielgruppe sind die Kunden der Bank aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Pro Kreditnehmereinheit werden maximal zwei Monatsumsätze bzw. 15 Mio. Euro zu attraktiven Konditionen als widerrufliche Kontokorrentkredite vergeben. Die Laufzeit beträgt 24 Monate.

„Ein funktionierendes Sozial- und Gesundheitswesen ist jetzt essenziell zur Bewältigung der Krise. Mit dieser Sofortmaßnahme leisten wir einen ersten Beitrag zum Erhalt der Leistungsfähigkeit unserer Kunden. Allein in der vergangenen Woche sind bereits Kreditanfragen im Volumen von über 250 Mio. Euro eingegangen“, sagt Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft. „Außerdem ist dringend notwendig, dass die bisher nur für gewerbliche Unternehmen zugänglichen Corona-Hilfs-Programme der KfW auch für die gemeinnützigen Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft geöffnet werden. Aber selbst das wird den Bedarf nicht ausreichend decken. Darüber hinaus gehende Bürgschaften des Bundes und der Länder werden notwendig sein.“

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Sonderkreditprogramms der BFS ist ein Nachweis über einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufgrund aktueller und künftiger Einnahmerückgänge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen (z.B. Auslastungsrückgang bei Jugendherbergen, Leistungsrückgänge bei Krankenhäusern, Aufnahmestopp bei Altenpflegeheimen, Schließung von Tagespflegen etc.).

Ansprechpartner sind alle Geschäftsstellen der Bank für Sozialwirtschaft. Diese sind telefonisch und per E-Mail erreichbar. Weitere Informationen: www.sozialbank.de

Hinweis an die Presse: Ein weiteres Liquiditätsabsicherungsprogramm in der Corona-Krise hat die BFS über ihre Tochtergesellschaft BFS Service GmbH aufgelegt. Es bietet der ambulanten Pflege  zwei neue Absicherungstarife im Rahmen des online-factoring an. Die Presseinformation wurde ebenfalls am 23.03.2020 verschickt und ist hier zu finden.

Kontakt

Stephanie Rüth

0221 97356-210