Stiftungen und die starke Rolle der Zivilgesellschaft im Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wird deutlich, dass die Zivilgesellschaft für die künftige Regierung eine wichtige Rolle spielt und als starker Partner des Staates gesehen wird. Zudem steht die Förderung von Ehrenamt und Engagement bereits in der Präambel; unter anderem soll eine neue nationale Engagementstrategie entwickelt werden. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt das und geht davon aus, dass insbesondere auch für Stiftungen in dieser Legislaturperiode Verbesserungen erreicht werden können.
Konkrete Verbesserungen für Stiftungen
Konkret ist bereits geplant, die grenzüberschreitende Tätigkeit von Stiftungen zu fördern, u.a. durch EU-Rechtsformen für Vereine und Stiftungen. Allerdings wird hier nur auf die europäische Ebene verwiesen, es besteht jedoch auch Handlungsbedarf im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht. Die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Förderung müssen hier verbessert und entbürokratisiert werden, etwa durch Streichung von § 51 Abs. 2 AO (Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland) oder durch die Möglichkeit der Förderung der Demokratie weltweit.
Ohnehin plant die künftige Regierung eine in der Tat erforderliche Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, unter anderem hinsichtlich der Frage der politischen Tätigkeit von gemeinnützigen Organisationen.
Dennoch bleibt viel zu tun, um die Rahmenbedingungen für die zivilgesellschaftliche Arbeit der Stiftungen zu stärken und den wesentlichen Beitrag, den Stiftungen dazu leisten, hervorzuheben.
Der Koalitionsvertrag zum Nachlesen
Unsere Forderungen an die Politik
Der Bundesverband hat bereits eine Reihe von Forderungen für die neue Legislaturperiode erhoben. Sie zielen darauf, mehr Sicherheit für gemeinnützige Tätigkeiten zu schaffen, ein flexibleres Handeln zu ermöglichen und bürokratische Vorschriften zu verschlanken.
Für diese Themen werden wir uns nun bei der künftigen Regierung einsetzen, um Ihre Arbeit zu erleichtern und Anreize für neue Stiftungsgründungen zu schaffen.
Team Recht und Vermögen
Margit Klar
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Steuerrecht
Ariane Kügow
Assistentin Recht und Vermögen
Telefon (030) 89 79 47-75
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