"Steuerliche Anreize spielen nur eine untergeordnete Rolle”

09.07.2019
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Die Studie “Stiftungen – Ein gutes Geschäft für die Gesellschaft” von SwissFoundations, dem Verband der Schweizer Förderstiftungen, und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, PwC Schweiz zeigt: Steuererleichterungen für Stifter und Spender lohnen sich. Wir sprachen mit zwei der Autoren, Beate Eckhardt und Dr. Karsten Timmer, über die Ergebnisse der Studie. 

Beate Eckhardt
© 2019 SwissFoundations, Rita Palanikumar
Beate Eckhardt ist Geschäftsführerin von SwissFoundations, dem Dachverband der Förderstiftungen der Schweiz.

Die Schweiz verfügt über einen vitalen und vielseitigen Stiftungssektor. Die Studie „Stiftungen – Ein gutes Geschäft für die Gesellschaft“ zeigt erstmals, dass Stiftungen sich auch fiskalpolitisch für die Schweizer Gesellschaft lohnen. Braucht es überhaupt den Steuervorteil, um philanthropisch zu handeln? Oder anders gefragt: Um wieviel würde der Stiftungssektor schrumpfen, wenn es das Steuerprivileg nicht gäbe?
Beate Eckhardt:
Die steuerlichen Anreize spielen für Stifterinnen und Stifter in der Schweiz tatsächlich nur eine untergeordnete Rolle – allein schon, weil die Abzugsmöglichkeiten viel geringer sind als in Deutschland. Kantone wie Basel-Land, die größere Steuerprivilegien anbieten, zählen mitnichten zu den Stiftungshochburgen. Dies bestätigt auch die 2006 von der Universität Freiburg publizierte Stifterstudie zu Motiven und biografischen Hintergründen von Stiftern. 81 Prozent der befragten Stifterinnen und Stifter gaben damals an, dass Verantwortungsbewusstsein oder der Wunsch, ein konkretes Problem zu bekämpfen, der ausschlaggebende Grund für die Errichtung der Stiftung gewesen sei. Als positiver Nebeneffekt und wertschätzendes Zeichen seitens des Staates sind sie aber nicht zu unterschätzen.

Die parlamentarische Initiative des Ständerats Werner Luginbühl „Stiftungsstandort Schweiz. Stärkung“ schlägt Gesetzesänderungen im Stiftungs- und Steuerrecht vor, um die bereits guten Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz weiter zu stärken. Wie ist der aktuelle Stand dieser Initiative? Was sind die Kernforderungen? Welche Auswirkungen würden sich für den Schweizer Stiftungssektor hieraus ergeben?
Die Initiative wurde 2009 von Ständerat Werner Luginbühl eingereicht, jedoch vom Bundesrat zurückgewiesen. Die 2014 nachgereichte Initiative wurde von einer Expertengruppe ausgearbeitet. Die acht Forderungen reichen von der Publikation von Daten gemeinnütziger Organisationen über eine klarere Regelung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde bis hin zur Haftungsbegrenzung ehrenamtlicher Organmitglieder und der Möglichkeit eines Spendenvortrags, wie ihn das deutsche Steuerrecht kennt. Die Initiative wurde von Parlament und Kommissionen überwiesen und befindet sich momentan in der verwaltungsinternen Bearbeitung. Allerdings sind die Forderungen sehr heterogen und teilweise recht kleinteilig. Da zudem ganz unterschiedliche Departemente und Fachgruppen für die Umsetzung konsultiert werden müssen, sind Resultat und Auswirkungen zurzeit nur schwer abzuschätzen. 

Dr. Karsten Timmer
© Susanne Freitag
Dr. Karsten Timmer ist geschäftsführender Gesellschafter der panta rhei Stiftungsberatungs GmbH und Geschäftsführer der in der Schweiz ansässigen Arcanum Stiftung.

Die Studie fokussiert auf den Schweizer Stiftungsmarkt. Sind die Ergebnisse auf andere Länder, wie z.B. Deutschland, übertragbar oder gibt es schweizerische Besonderheiten, die zu diesem positiven Ergebnis beigetragen haben?
Dr. Karsten Timmer:
Vermutlich würde auch in Deutschland das Ergebnis positiv ausfallen, da sich verschiedene Effekte gegenseitig aufheben. Negativ wirkt sich aus, dass deutsche Stiftungen deutlich risikoärmer anlegen als ihre Kollegen in der Schweiz. Zudem legen sie typischerweise noch einen Teil der Erträge erneut an, was in der Schweiz so gar nicht zulässig ist. Die Rückflüsse an die Gesellschaft fallen im deutschen Kontext demnach geringer aus als in der Schweiz. Weiter bestehen in Deutschland größere steuerliche Abzugsmöglichkeiten, sodass die gesellschaftlichen Kosten einer Stiftungsgründung in Deutschland deutlich höher sind. 

Diese Effekte werden allerdings durch zwei Faktoren neutralisiert: In der Gegenrechnung wurde untersucht, wie viele Steuern dem Gemeinwohl verloren gehen, wenn jemand keine Stiftung gründet, sondern das Vermögen privat anlegt. In der Schweiz müsste man auf die Erträge ca. 40 Prozent Einkommensteuern zahlen, während in Deutschland die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätsbeitrags zum Tragen kommt. Weiter fällt in der Schweiz eine Vermögensteuer in der Höhe von ca. 0,7 Prozent an, die es in Deutschland nicht gibt. In der laufenden Besteuerung entstehen in Deutschland also deutlich weniger Steuerausfälle, sodass sich Stiftungen in Deutschland vermutlich ebenso lohnen wie in der Schweiz, selbst wenn von einer geringeren Ausschüttungsquote auszugehen ist. 

Über die Studie

Stiftungen und Spender erhalten in fast allen europäischen Ländern Steuererleichterungen für ihre Zuwendungen. Lohnt sich das für die Gesellschaft? Eine aktuelle Studie von SwissFoundations sagt: Ja. Bereits innerhalb des ersten Jahres übersteigen die Ausschüttungen einer gemeinnützigen Stiftung an die Gesellschaft die Steuereinbußen. 

Hier geht es zur Studie: www.swissfoundations.ch/steuerstudie 

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