Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zur „Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie“
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen unterstützt die Forderung der Unterzeichner der „Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie“ nach einer Reform der Abgabenordnung.
Demokratie braucht breite und rechtssichere Räume für zivilgesellschaftliches Engagement
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen unterstützt die Forderung der Unterzeichner der „Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie“ nach einer Reform der Abgabenordnung. Gemeinnützige Organisationen treten für gemeinnützige Zwecke wie Umwelt, Klima, Sport, Soziale, Bürgerrechte, Bildung und Wissenschaft, Wohlfahrt, Entwicklungszusammenarbeit oder Humanitäre Hilfe ein. Sie setzen sich auch für eine vielfältige Demokratie ein und ermöglichen damit die Teilhabe vieler Menschen an der Entstehung von politischen Positionen.
Gemeinnützige Organisationen haben den Anspruch, die Gesellschaft mitzugestalten. Politische Positionierungen sind damit Teil ihres Auftrags. Daher dürfen sie in Ihrer Arbeit nicht unangemessen eingeschränkt werden. Sonst beraubt sich unsere lebendige Demokratie unnötig zahlreicher wichtiger Stimmen in der offenen Diskussion politischer Fragen. Durch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Organisationen wie Attac, Campact oder Cnetz ist eine große Rechtsunsicherheit bei gemeinnützigen Organisationen entstanden. Demokratie braucht breite und rechtssichere Räume für zivilgesellschaftliches Engagement außerhalb von Parteien.
Es ist Aufgabe der Politik, die Rechtssicherheit im Rahmen der anstehenden Reform zum Gemeinnützigkeitsrecht, die wir sehr begrüßen, wiederherzustellen. „Wir sind besorgt, dass gemeinnützige Organisationen eine rechtliche Einschränkung ihrer Aktivitäten in der zweckbezogenen politischen Willensbildung erleben oder sich aus Rechtsunsicherheit selbst beschränken“, so Prof. Stephan Schauhoff, Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. „Wir fordern daher eine rechtssichere Abgrenzung zwischen allgemeinpolitischer Betätigung als Selbstzweck und politischer Tätigkeit im Rahmen der gemeinnützigen Zweckverwirklichung. Im Übrigen sollten politische Vereinigungen wie Parteien durch steuerlich abzugsfähige Spenden unterstützt werden können.“
Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke
Wann ist ein Steuerabzug möglich? Mehr zum Thema Spenden und Zuwendungen an eine Stiftung lesen Sie hier:
Marie-Alix Frfr. Ebner von Eschenbach
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