Start des Corona-Sonderprogramms für gemeinnützige Organisationen

Corona-Hilfen für Kinder- und Jugendbildung
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10.09.2020
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Hilfen für die Kinder- und Jugendarbeit

Die Bundesregierung hat die Not und den Unterstützungsbedarf auch von gemeinnützigen Organisationen erkannt. Daher hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Sonderprogramm für die durch die Corona-Pandemie in Not geratenen gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit gestartet. Es beläuft sich auf insgesamt 100 Millionen Euro.  

Das Sonderprogramm wurde am 27. August von Bundesjugendministerin Franziska Giffey gestartet. Es zielt auf die Abmilderung von Liquiditätsengpässen bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum April bis Dezember 2020. Seit März waren außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in den dazugehörigen Beherbergungseinrichtungen verboten oder nur sehr eingeschränkt möglich. Die Richtlinie des Programms legt fest, dass diese Billigkeitsleistungen „als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu einer Höhe von 90 Prozent des dargelegten Liquiditätsengpasses gewährt“ werden.

Die Beantragung für gemeinnützige Organisationen ist seit dem 1. September möglich. Weitere Informationen zum 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm finden Sie in der Pressemitteilung des BMFSJ.

Erster Erfolg für offenen Brief einer Allianz gemeinnütziger Organisationen

Das nun auf den Weg gebrachte Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen ist auch ein erster Erfolg für den Bundesverband Deutscher Stiftungen, den Stifterverband und einer breiten Allianz von gemeinnützigen Dachverbänden und Organisationen. In einem offenen Brief Ende April forderten sie gemeinsam die Politik auf, mehr Solidarität für den gemeinnützigen Sektor zu zeigen und die bestehenden Coronahilfen auf gemeinnützige Organisationen zu erweitern.

„Wir fordern weiterhin den Zugang zu Hilfsprogrammen der Bundesregierung für alle durch Corona in Not geratenen gemeinnützige Organisationen“
Marie-Alix Ebner von Eschenbach

In Gesprächen mit Vertretern aus der Politik hat der Bundesverband auf die Notsituation des Sektors und die Notwendigkeit finanzieller Unterstützung mehrfach hingewiesen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt, dass Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen im Bereich Jugendherbergen, Jugendbildung, Familienferienferienstätten, Schullandheime und anderen gemeinnützigen Kinder- und Jugendunterkünften ergriffen wurden. Gleichzeitig mahnt er jedoch an, dass auch Organisationen aus anderen gemeinnützigen Bereichen in Not geraten sind.

„Wir fordern weiterhin den Zugang zu Hilfsprogrammen der Bundesregierung für alle durch Corona in Not geratenen gemeinnützige Organisationen“, so Marie-Alix Ebner von Eschenbach, Mitglied der Geschäftsleitung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Ein Beispiel für die Bereitstellung von umfassenderen Corona-Hilfen ist der Hilfsfonds des gemeinnützigen Analyse- und Beratungshauses PHINEO. Er umfasst alle Bereiche der Gemeinnützigkeit und richtet sich an alle Vereine und Organisationen, die Corona-bedingt in finanzielle Schwierigkeiten geraten, größtenteils privat finanziert sind und eine wirkungsorientierte Arbeit vorweisen können.

Bundesländer verabschieden weitere Coronahilfen für gemeinnützige Organisationen

Auf der Landesebene wurden ebenfalls Sofort-Coronahilfen für gemeinnützige Organisationen bereitgestellt. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben die Landesregierungen Fonds für alle durch Corona in Not geratenen gemeinnützigen Organisationen ins Leben gerufen. Ein Überblick.


Nordrhein-Westfalen 

Ein neues Förderprogramm der NRW Bank bietet Förderdarlehen für gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland an, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Es richtet sich an Stiftungen, Vereine und Verbände sowie sonstige gemeinnützige Organisationen unabhängig von Rechtsform, Größe oder Träger, die Vorhaben in Nordrhein-Westfalen verwirklichen wollen. 

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Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung hat ein Corona-Hilfspaket für gemeinnützige Vereine und Unternehmen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration ins Leben gerufen. Das Ministerium unterstützt sie einmalig mit maximal 12.000 Euro pro Verein, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Fördermittel können bis spätestens 31. Oktober 2020 beantragt werden.  

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Thüringen 

Auf Beschluss des Thüringer Landtags vergibt die Thüringer Ehrenamtsstiftung mit dem Start des Sonderfonds „Vereine in Not eine halbe Million Euro an gemeinnützige Organisationen, die unter finanziellen Engpässen aufgrund der Corona-Pandemie leiden. Einmalig können 4.000 Euro beantragt werden.  Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen, die „nicht über hauptamtliches Personal verfügen und die keinen laufenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausführen“.

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Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz steht für gemeinnützige Organisationen und Unternehmen seit dem 1. September der „Corona Soforthilfe Kredit RLP“ bereit. Er kann über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beantragt werden. Der Soforthilfe-Kredit richtet sich vor allem an „Einrichtungen des Müttergenesungswerks, Familienferienstätten, Auslandsadoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, Frauenhäuser, Männerschutzwohnungen, Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung sowie gemeinnützige Unternehmen in jeder Rechtsform“. 

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Schleswig-Holstein

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein stellt 30 Millionen Euro zur Corona-Soforthilfe für gemeinnützige Einrichtungen zur Verfügung. Für eine Hilfszahlung müssen Organisationen seit spätestens Anfang 2019 aktiv sein. 

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