Transparenz im Stiftungssektor

Jede Stiftung kann etwas tun, um zu mehr Transparenz beizutragen. Haben Sie mit Ihren Gremien die Grundsätze guter Stiftungspraxis diskutiert oder verweisen bereits darauf? Wollen Sie zum Beispiel entlang der Vorgaben der Initiative Transparente Zivilgesellschaft Informationen bereitstellen?

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen gehört zu den Initiatoren der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland.

Der Bundesverband in Zahlen

Neben der wirtschaftlichen Lage informiert der Jahresbericht 2023 über die Aktivitäten der Geschäftsstelle, die Arbeitskreise sowie über die Tätigkeit der Gremien und die Mitgliederzahlen des Dachverbandes.

Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit

Zwei Drittel der befragten Stiftungen veröffentlichen den Jahresbericht online. (Quelle: Stiftungsfokus Nr. 15)

Abstimmung auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
© David Ausserhofer
Grundsätze guter Stiftungspraxis

Die Grundsätze guter Stiftungspraxis definieren einen klaren Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln.

Gütesiegel für Bürgerstiftungen

Das Gütesiegel wird an Bürgerstiftungen verliehen, deren Satzungen die "10 Merkmale einer Bürgerstiftung" erfüllen.

Transparenz von Stiftungen gegenüber der Öffentlichkeit

Fast drei Viertel der befragten Stiftungen befürworten die Einrichtung eines bundeseinheitlichen Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung.

Quelle: Stiftungsfokus Nr. 15

Über 80 Prozent der befragten Stiftungen überprüfen die Effizienz des Mitteleinsatzes.

Quelle: Stiftungsfokus Nr. 15

Drei Viertel der Befragten sind dafür, eine Liste der aktuell als gemeinnützig anerkannten Körperschaften im Internet zu veröffentlichen, um den Spenderschutz zu erhöhen.

Quelle: Stiftungsfokus Nr. 15

Nur knapp 60 Prozent der befragten Stiftungen haben ihre Satzung online gestellt.

Quelle: Stiftungsfokus Nr. 15

Nicht mal ein Drittel hat online ihren jüngsten Freistellungsbescheid veröffentlicht.

Quelle: Stiftungsfokus Nr. 15