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Initiative Transparente Zivilgesellschaft

In der Arbeit des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen genießt das Thema Transparenz einen hohen Stellenwert.

Aus diesem Grund unterstützt der Verband die Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland. Im Folgenden finden Sie alle Informationen über den Bundesverband Deutscher Stiftungen entsprechend der Selbstverpflichtung aufgeführt.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin, Mauerstr. 93, 10117 Berlin  
Gründungsjahr: 1948

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Wissenschaft und Förderung der Bildung nach der uns zugegangenen vorläufigen Bescheinigung des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin (Steuernummer 27/605/54076) vom 17.12.2009 als gemeinnützig i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes anerkannt und wir sind berechtigt für Spenden, die uns zur Verwirklichung dieser Zwecke zugewendet werden, sowie für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

4.1 Gremien

4.2 Leitungsteam

In der Leitungsteambesprechung, bestehend aus den Führungskräften Fleisch, Falk, Hoffmann-Steudner, Liehr, Pätsch und Küstermann werden folgende bereichsübergreifende Fragen besprochen und möglichst im Konsens entschieden:

  • Wesentliche Fragen der Organisation der Geschäftsstelle inkl. Zuständigkeiten´
  • Grundsätzliche oder übergreifende Personalfragen (z.B. übergreifende Personalentwicklungsfragen, Gehaltssystem, nicht jedoch die Gehälter der einzelnen Leitungsteammitglieder)
  • Grundsätzliche/strategische Angelegenheiten
  • Wirtschaftsplan-Beschlussvorschlag für Vorstand und Beirat
  • Grundsätzliche Fragen der Gestaltung und Durchführung des Deutschen StiftungsTages
  • Wesentliche Fragen der Beantragung und Vereinbarung von Projekten gegenüber Dritten
  • Finanzentscheidungen ab 5.000,00 €
  • Interne Kommunikation

6. Personalstruktur

In der Geschäftsstelle des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen arbeiten 47 hauptamtliche Mitarbeiter (davon 17 in Teilzeit). Darüber hinaus engagieren sich viele Ehrenamtliche in den Gremien des Bundesverbandes für das Stiftungswesen.

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

8.1 Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist umfassend nachzulesen im aktuellen Jahresbericht.

8. 2 Bezüge der Entscheidungsträger
Vorstands- und Beiratsmitglieder sind rein ehrenamtlich tätig. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle erhalten eine branchenübliche Vergütung in Anlehnung an die Struktur im öffentlichen Dienst.  Die sechs Mitglieder des LeitungsTeams erhalten in Summe ca. 402.000 Euro im Jahr.

 

8.3 Prüfung und Kontrolle der Mittelverwendung
Ein wesentliches Instrument der internen Kontrolle in der Geschäftsstelle des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen ist das 4-Augen-Prinzip, ohne das insbesondere keine Überweisungen veranlasst und keine juristisch relevanten Entscheidungen getroffen werden können. Kontovollmachten sind nur gemeinschaftlich erteilt. Es gelten je nach Tätigkeitsprofil der einzelnen Mitarbeiter zudem Obergrenzen für die Anweisung von Zahlungen. Diese jeweiligen Finanzentscheidungsbefugnisse sind verbindlich und schriftlich geregelt. Entsprechend verfährt der Bundesverband mit Zeichnungsbefugnissen.

Zur Bewertung der wesentlichen Risiken im Bereich der Mitteleinwerbung und Mittelverwendung hat der Verband eine Risikomatrix erarbeitet.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen ist zu 50 Prozent an der Deutschen StiftungsAkademie GmbH beteiligt und Alleingesellschafter der Deutschen StiftungsService-GmbH

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Einzelspenden, die über 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.

 
Kontakt

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Dr. Hedda Hoffmann-Steudner

Dr. Hedda Hoffmann-Steudner
Leiterin Justiziariat

 
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