Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Wissenschaft und Förderung der Bildung nach der uns zugegangenen vorläufigen Bescheinigung des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin (Steuernummer 27/605/54076) vom 17.12.2009 als gemeinnützig i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes anerkannt und wir sind berechtigt für Spenden, die uns zur Verwirklichung dieser Zwecke zugewendet werden, sowie für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.