8. 2 Bezüge der Entscheidungsträger
Vorstands- und Beiratsmitglieder sind rein ehrenamtlich tätig. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle erhalten eine branchenübliche Vergütung in Anlehnung an die Struktur im öffentlichen Dienst. Die sechs Mitglieder des LeitungsTeams erhalten in Summe ca. 402.000 Euro im Jahr.
8.3 Prüfung und Kontrolle der Mittelverwendung
Ein wesentliches Instrument der internen Kontrolle in der Geschäftsstelle des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen ist das 4-Augen-Prinzip, ohne das insbesondere keine Überweisungen veranlasst und keine juristisch relevanten Entscheidungen getroffen werden können. Kontovollmachten sind nur gemeinschaftlich erteilt. Es gelten je nach Tätigkeitsprofil der einzelnen Mitarbeiter zudem Obergrenzen für die Anweisung von Zahlungen. Diese jeweiligen Finanzentscheidungsbefugnisse sind verbindlich und schriftlich geregelt. Entsprechend verfährt der Bundesverband mit Zeichnungsbefugnissen.
Zur Bewertung der wesentlichen Risiken im Bereich der Mitteleinwerbung und Mittelverwendung hat der Verband eine Risikomatrix erarbeitet.