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Dokumentation Berlin 2010

Expertentreffen: "Die Rolle der Stiftungen bei der Umsetzung der UNESCO Konvention zum Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen"

Arbeitskreis Kunst und Kultur am 28. Januar 2010

Haus Deutscher Stiftungen, Berlin

Zusammenfassung

Organisiert vom International Music Trust Fund (IMTF) und dem Arbeitskreis Kunst und Kultur des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen fand am 28. Januar 2010 in Berlin eine Gesprächsrunde für musikfördernde Stiftungen statt, um deren Rolle bei der Umsetzung der "UNESCO Konvention zum Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" zu erörtern.

In einem einleitenden Referat erläuterte Frau Christine Merkel, Kulturreferentin der deutschen UNESCO Kommission, die kulturpolitischen Hintergründe, Ziele und sich daraus ergebenden Handlungsrichtlinien der Konvention, die im Jahr 2007 von Deutschland ratifiziert worden und seitdem verbindlich ist. Die Bundesrepublik muss regelmäßig über den Stand der Umsetzung Bericht erstatten über den Stand der Umsetzung. Die Ziele der Konvention sind auch Thema für den gemeinnützigen Sektor. Wichtige Orientierungshilfen hierzu bietet das soeben von der Deutschen UNESCO Kommission herausgegebene Weissbuch "Kulturelle Vielfalt Gestalten", das Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens darlegt, die einerseits von Akteuren der Zivilgesellschaft formuliert wurden und sie zum anderen als Adressaten haben.

Herr Dr. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates und Vizepräsident des Europäischen Musikrates, stellte anschließend einen konkreten Zusammenhang zu den aktuellen Gegebenheiten des deutschen Musiksektors dar. Er betonte, dass die kulturelle Vielfalt das Fundament der deutschen Musiklandschaft bilde, und erklärte die sich aus Sicht des Deutschen Musikrates ergebenden drei Grundsäulen der Konvention:

(1) der Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes;

(2) die Förderung der Vielfalt der zeitgenössischen künstlerischen Ausdrucksformen;

(3) sowie die Gewährleistung der Gleichgewichtigkeit und "Erlebbarkeit" der Kulturen anderer Länder in Deutschland.

An konkreten Beispielen - wie der Ausweitung des Landeswettbewerbs "Jugend musiziert" auf türkische Instrumente - gab er auch Anregungen zu "kostenneutraler" Umsetzung der Handlungsempfehlungen. Stiftungen, so Höppner, könnten die Übersetzung der Konvention vorantreiben helfen, indem sie ihre eigene Förderpolitik  auf Kriterien der Vielfalt hin überprüfen und auch indem sie als Multiplikatoren wichtige Impulse bei der Bewusstseinsschaffung gäben.

Die folgende Diskussion anwesender Stiftungsvertreter wurde von Frau Karin Heyl, Leiterin des Arbeitskreises Kunst und Kultur im Bundesverband Deutscher Stiftungen, moderiert. Thematische Arbeitschwerpunkte und –ansätze der Organisationen wie zum Beispiel Archivierung und Revitalisierung traditioneller Musikarten, Musik und Bildung, Integration, oder auch andere staatsrechtliche Abkommen wie die Kinderrechtskonvention wurden in Bezug zu den inhaltlichen Anforderungen der Konvention gesetzt. Wie eine vielfältige Stiftungslandschaft in Zukunft auf die Realität der kulturellen Vielfalt in und außerhalb Deutschlands reagieren und einwirken kann, wurde auch im Kontext der kulturpolitischen Verantwortlichkeit des Bundes und der Länder diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde auch auf Handlungslücken – wie zum Beispiel den Mangel an Musiklehrern, die den vielfältigen Anforderungen des Musiksektor gerecht werden – hingewiesen. Insbesondere wurde deutlich, dass bei der Umsetzung der Konvention nicht nur Förderinhalte von Bedeutung sind, sondern dass vor allem auch Strukturen der Förderpraxis (wie z.B. die Zusammensetzung der Entscheidungsgremien) so angelegt sein müssen, dass sie bestimmte Entwicklungen im Musik- und Kultursektor unterstützen, vorantreiben oder erst ermöglichen. Punkte, die hier genannt wurden waren u.a. die Bedeutung von längerfristiger Förderung (auch durch die Übernahme operativer Kosten bzw. durch die Investition in Strukturen), die Probleme und Chancen der internationalen Förderung gerade beim Aufbau von nachhaltigen Strukturen im Ausland und die Rolle - auch ressortübergreifender - Kooperationsmöglichkeiten.

 
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Pia Elisabeth Liehr

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