Der Arbeitskreis wendet sich in erster Linie an Stiftungen öffentlichen Rechts sowie von Bund, Ländern oder Kommunen dotierte Stiftungen bürgerlichen Rechts. Diese Stiftungen sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen sowohl fördernd als auch operativ tätig, erfüllen Aufgaben der Kultur- und Denkmalpflege, dienen der Wissenschaft und Bildung und vergeben soziale Leistungen.
Der Arbeitskreis greift die spezifischen Probleme wie z. B. die Fragen nach einer verfassungskonformen Rechtsform oder einer finanziellen Unabhängigkeit auf und diskutiert diese. Neben dem Erfahrungsaustausch über gemeinsame Themen und Tätigkeitsfelder ist es ein Anliegen des Arbeitskreises, stukturelle Empfehlungen auszusprechen und Trägern sowie potenziellen Gründern solcher Stiftungen zur Verfügung zu stellen.