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Arbeitskreis Stiftungen der öffentlichen Hand

Der Arbeitskreis wendet sich in erster Linie an Stiftungen öffentlichen Rechts sowie von Bund, Ländern oder Kommunen dotierte Stiftungen bürgerlichen Rechts. Diese Stiftungen sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen sowohl fördernd als auch operativ tätig, erfüllen Aufgaben der Kultur- und Denkmalpflege, dienen der Wissenschaft und Bildung und vergeben soziale Leistungen.

 

Der Arbeitskreis greift die spezifischen Probleme wie z. B. die Fragen nach einer verfassungskonformen Rechtsform oder einer finanziellen Unabhängigkeit auf und diskutiert diese. Neben dem Erfahrungsaustausch über gemeinsame Themen und Tätigkeitsfelder ist es ein Anliegen des Arbeitskreises, stukturelle Empfehlungen auszusprechen und Trägern sowie potenziellen Gründern solcher Stiftungen zur Verfügung zu stellen.

Aus dem Arbeitskreis

Auf seiner Tagung 2008 hat der Arbeitskreis Stiftungen der öffentlichen Hand Empfehlungen für die Errichtung und Verwaltung von Stiftungen der öffentlichen Hand“ erarbeitet. Das Papier enthält Lösungsvorschläge zu Gestaltungsfragen wie beispielsweise der Autonomie, der Gremienbesetzung, der Finanzierung sowie Empfehlungen für Stiftungsgründer und Stiftungsverantwortliche.

Der nächste Arbeitskreis Stiftungen der öffentlichen Hand findet am 10. und 11. Oktober statt (Ort steht noch nicht fest). 

Leitung des Arbeitskreises

Ralph Lindner
Stiftungsdirektor der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

 

Kontakt

Christiane Müller

Justiziariat

Telefon (030) 89 79 47-67
Fax (030) 89 79 47-11

Ariane Kügow
Assistentin Justiziariat
Telefon (030) 89 79 47-75
Fax (030) 89 79 47-11

 
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