Trotz gutem Fortschritt hat die Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts noch Potenziale
Berlin, 14. Februar 2007. Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ("Hilfen für Helfer") zugestimmt. "Wir begrüßen, dass die Reform rasch verwirklicht werden soll. Auf diese Weise kann sie noch in diesem Jahr ihre Wirkung entfalten", kommentierte Generalsekretär Dr. Hans Fleisch den Kabinettsbeschluss.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen ist froh, dass seine Verbesserungsvorschläge zum Referentenentwurf im Kabinettsentwurf berücksichtigt wurden. Insbesondere die ursprünglich in § 10b Abs. 1 a EStG vorgesehene, umstrittene Ausgrenzung der Förderstiftungen von der Steuervergünstigung wurde nunmehr gestrichen. "Ich gehe davon aus, dass im parlamentarischen Verfahren noch Verbesserungsvorschläge der gemeinnützigen Verbände berücksichtigt werden", sagte Dr. Fritz Brickwedde, Vorstandsvorsitzender des Verbandes. Bedenkenswert sei vor allem auch die Forderung der CDU/CSU-Fraktion, den § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG im Zuge der Reform nicht zu streichen. Der Kabinettsentwurf sieht vor, den bisher geltenden besonderen Abzugsbetrag für Zuwendungen speziell an Stiftungen in Höhe von jährlich 20.450 Euro wegfallen zu lassen.
Erhöhung auf 1 Million Euro nötigBundesfinanzminister Steinbrück hatte in seinem 10-Punkte-Programm eine Verdoppelung der steuerlichen Abzugsgrenzen für Zuwendungen ins Stiftungskapital angekündigt. Eine solche Verdoppelung wäre per Saldo im jetzigen Kabinettsentwurf nur gegeben, wenn der Betrag, der im 10-Jahres-Zeitraum steuerwirksam dem Stiftungsgrundstockvermögen zugewendet werden kann, auf eine Million Euro erhöht würde. Eine entsprechende Erhöhung fordert auch die Gruppe der gemeinnützigen Dachverbände. "Deutschland braucht stärkere Stiftungen. Das Stiftungssteuerrecht kann dazu beitragen, dass der Hahn für Kapitalzufluss in gemeinnützige Stiftungen weiter geöffnet wird", so Brickwedde