Suche
Suche


Gesetzesnovelle befördert Deutschland zum Stiftungsland

Berlin, 21. September 2007. Der Bundesrat hat grünes Licht für insgesamt 17 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetze gegeben. Verabschiedet wurde auch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements", das auf die Koalitionsvereinbarung und die darauf beruhende Initiative "Hilfen für Helfer" von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zurückgeht. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt dies als größte Verbesserung im Stiftungssteuerrecht in der Geschichte unseres Landes.

 

Durch die Novelle können künftig Stifterinnen und Stifter rückwirkend zum 1. Januar 2007 Zuwendungen in den Vermögensstock von Stiftungen bis zu einer Million Euro pro Ehepartner alle zehn Jahre steuerlich geltend machen. Die Regelung gilt gleichermaßen für neugegründete Stiftungen, wie für Zustiftungen in bereits bestehende Stiftungen. Zudem wird die Abzugsmöglichkeit für Unternehmensspenden verdoppelt. Durch die Gesetzesänderung können Unternehmen, die spenden oder Stiftungen gründen, vier statt vorher zwei Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Eine weitere wichtige Änderung ist die Erhöhung und Vereinheitlichung des allgemeinen Spendenabzugs auf 20 Prozent des jährlichen Einkommens. Auch wurde die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, die bisher als nicht-gemeinnützig eingestuft worden ist, nun auch in den erweiterten Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufgenommen.

 

"Deutschland ist auf dem besten Weg Stiftungsland Nr. 1 in Europa zu werden. Nachdem die Politik vorgelegt hat und steuerliche Anreize für Stifter und Stifterinnen  geschaffen hat, müssen nun die Stiftungen ihre Hausaufgaben machen: Transparenz der Stiftungsarbeit, Nachhaltigkeit der Vermögensanlagen, offenes und vertrauensvolles Verhalten gegenüber Fördersuchenden und Öffentlichkeits zählen zu den vom Bundesverband Deutscher Stiftungen eingeführten "Grundsätzen Guter Stiftungspraxis", so Dr. Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

 

Das seit den neunziger Jahren stetige Wachstum der Anzahl an Stiftungen wird durch die Novelle weiter befördert, erwartet der Dachverband der deutschen Stiftungen. Über die Hälfte der derzeit rund 15.000 bestehenden Stiftungen sind in den letzten zehn Jahren gegründet worden. "Wir haben durch das Gesetz berechtigten Grund zur Hoffnung, dass damit das Wachstum der Stiftungen beflügelt und sich innerhalb der nächsten Generation die Zahl der deutschen Stiftungen vervierfachen wird", sagt Dr. Hans Fleisch. "Mehr Stiftungen heißt auch: mehr gemeinnütziges Zukunftskapital für künftige Generationen."

 

Kontakt

Anke Pätsch

Anke Pätsch
Mitglied der Geschäftsleitung
Leiterin Medien & Kommunikation
Pressesprecherin
Telefon (030) 89 79 47-27
Mobil (0172) 380 38 18
Fax (030) 89 79 47-71

Katrin Kowark

Katrin Kowark
stellvertretende Pressesprecherin
Telefon (030) 89 79 47-77
Mobil (0176) 240 245 49
Fax (030) 89 79 47-71

Timon M. Pohl
Referent Medien & Kommunikation
Telefon (030) 89 79 47-70
Fax (030) 89 79 47-71

Carolin Regler
Volontärin Medien & Kommunikation
Telefon (030) 89 79 47-83

Andrea Jarske
Assistentin Medien & Kommunikation
Telefon (030) 89 79 47-39
Fax (030) 89 79 47-71

 
 
© 2012 Bundesverband Deutscher Stiftungen