Suche
Suche


Stiftungslexikon

Was ist eine Stiftung?

Der Begriff der Stiftung ist im Gesetz nicht definiert. Er dient vielmehr als Bezeichnung für eine Mehrzahl von Rechtsformen, wie beispielsweise der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts, der Stiftungs-GmbH oder dem Stiftungsverein. Die Bezeichnung "Stiftung" ist daher zunächst einmal nur ein Oberbegriff für eine komplexe Vielfalt von Körperschaften, die im privaten, öffentlichen und kirchlichen Recht verankert sein können.


Der Prototyp einer Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist das klassische Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten Zwecks und untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Ihre Entstehungsvoraussetzungen sind in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, die durch die Landesstiftungsgesetze ausgefüllt werden.

 

Auch wenn somit nicht automatisch eine bestimmte Rechtsform mit dem Begriff der Stiftung einhergeht, verfügen Stiftungen über einheitliche charakteristische Merkmale. Die Stiftung ist gekennzeichnet als Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck, insbesondere gemeinnützigen Zwecken, auf Dauer gewidmet ist.

Welche Zwecke die Stiftung verfolgt und wie ihre innere Organisation aussieht, legt der Stifter nach seinem Willen in der Satzung fest. Klassisches Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten Zwecks ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Ihre Entstehungsvoraussetzungen sind in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt, die durch die Landesstiftungsgesetze ausgefüllt werden.

Stiftungen als unverzichtbares Element der Gesellschaft

Für die Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen unseres Gemeinwesens ist die Zivilgesellschaft nicht erst im Zusammenhang mit Finanznöten der öffentlichen Hand unverzichtbar geworden. Stiftungen sind zunehmend wichtige Akteure in diesem Feld: als Impulsgeber, finanzielle Säule, Projektträger und Innovationsschmieden.


Stiftungen sind damit ein wichtiger Teil unserer freiheitlichen und demokratischen Bürgergesellschaft. Auch aus ordnungspolitischer Sicht nimmt ihre Bedeutung permanent zu. Bürgerinnen und Bürger stützen durch ihr Engagement, das sie freiwillig - über ihre Steuerpflicht hinaus - in und mit Stiftungen leisten, die Demokratie. So werden gesellschaftliche Aufgaben zunehmend durch Stiftungen initiiert und getragen.

 
Kontakt

Kontakt

Dr. Verena Staats

Dr. Verena Staats
Justiziarin

Telefon (030) 89 79 47-63
Fax (030) 89 79 47-11

Christiane Müller

Justiziarin

Telefon (030) 89 79 47-67
Fax (030) 89 79 47-11

Ariane Kügow
Assistentin Justiziariat
Telefon (030) 89 79 47-75
Fax (030) 89 79 47-11

Dr. Hedda Hoffmann-Steudner

Dr. Hedda Hoffmann-Steudner
Leiterin Justiziariat (zur Zeit in Elternzeit)

 
© 2011 Bundesverband Deutscher Stiftungen