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Motivation der Stifterinnen und Stifter

Warum stiften Menschen ihr Vermögen für andere?

"Stiften gehen" kann jede natürliche Person, die nach dem Gesetz voll geschäftsfähig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch jede juristische Person, wie beispielsweise ein rechtsfähiger Verein, kann sich als Stifter betätigen.

 

Die StifterStudie der BertelsmannStiftung (erschienen im Jahr 2005, 2. Auflage 2006), die vom Bundesverband Deutscher Stiftungen unterstützt wurde, brachte folgende Motive für eine Stiftungsgründung zu Tage:

  • Wunsch, etwas zu bewegen (68 %)
  • Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen (66%)
  • Konkretes Problem bekämpfen (49%)
  • Bestimmte Einrichtung langfristig unterstützen (49%)
  • Gesellschaft etwas zurückgeben (41%)
  • Mitleid mit Notleidenden (37%)
  • Andenken an nahe stehende Person wahren (33%)
  • religiöse Überzeugung verwirklichen (27%)
  • Aktivitäten aus Berufsleben durch Stiftung fortführen (26%)
  • im Sinne der Familientradition handeln (16%)
  • Rolle der Frau in der Gesellschaft stärken (8%)
  • Imagegewinn für Unternehmen erzielen (4%)

Mehrfachnennungen waren möglich. An der Studie haben sich über 400 Stifter beteiligt.

Anlass zum Stiften

Zu den wichtigsten Anlässen für eine Stiftungsgründung zählen:

  • der Wunsch, den persönlichen Nachlass zu ordnen
  • das Fehlen geeigneter Erben
  • plötzlicher Vermögenszuwachs  
  • ein persönlicher Schicksalsschlag

Und was erwarten die Stifter?

Stifter haben persönliche Erwartungen bei der Stiftungsgründung. Sie möchten sich eine erfüllende Aufgabe schaffen und ihre Zufriedenheit steigern. Der Wunsch nach gesellschaftlicher Anerkennung tritt dabei eher in den Hintergrund.

 
Kontakt

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Dr. Verena Staats

Dr. Verena Staats
Justiziarin

Telefon (030) 89 79 47-63
Fax (030) 89 79 47-11

Christiane Müller

Justiziarin

Telefon (030) 89 79 47-67
Fax (030) 89 79 47-11

Ariane Kügow
Assistentin Justiziariat
Telefon (030) 89 79 47-75
Fax (030) 89 79 47-11

Dr. Hedda Hoffmann-Steudner

Dr. Hedda Hoffmann-Steudner
Leiterin Justiziariat (zur Zeit in Elternzeit)

 
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