Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 ist es notwendig geworden, die verbindlichen Muster der Finanzverwaltung für Zuwendungsbestätigungen an die neuen Bestimmungen anzupassen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Zustiftungen an Stiftungen, die länger als ein Jahr bestehen. Mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 13. Dezember 2007 sind die neuen Muster veröffentlicht worden. Die bisherigen Muster können noch bis zum
31. Dezember 2008 weiter verwendet und soweit nötig vom Spendenempfänger selbständig redaktionell angepasst werden (BMF-Schreiben vom 31. März 2008).