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Wer kann Mitglied werden?

 

In erster Linie können Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen werden. Eingeschlossen sind unselbständige (treuhänderische) Stiftungen und Stiftungen in den Rechtsformen eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung dienen. Gleiches gilt für Familienstiftungen.

Stiftungsverwaltungen: Handelt es sich um eine juristische Person, die keine Stiftung ist, beispielsweise einen Verein oder eine andere im Rechtsverkehr anerkannte Vereinigung, kann diese nur als Stiftungsverwaltung und damit als stimmberechtigtes Mitglied eintreten, wenn sie mindestens 5 Stiftungen verwaltet und selbst gemeinnützig oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Verwaltet eine juristische Person weniger als 5 Stiftungen und ist sie selbst keine Stiftung i.S.d. des § 4 Abs. 1 S. 1 der Satzung, kann sie als juristische Person eine Fördermitgliedschaft gem. § 4 Abs. 1 S. 2 der Satzung erlangen. Verwaltet eine juristische Person gar keine Stiftung, kann sie ebenfalls Mitglied gem. § 4 Abs. 1 S. 2 der Satzung werden.

Juristische und natürliche Personen können sich als Freunde des Stiftungswesens im Verband engagieren, wenn sie die Ziele bejahen und den Zweck unterstützen wollen. Allerdings haben sie gemäß unserer Satzung als Fördermitglieder kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. In allen anderen Einzelheiten der Mitgliedschaft sind sie den Stiftungen und Stiftungsverwaltungen gleich gestellt. Die vor Inkrafttreten der neuen Satzung am 14.11.2005 dem Bundesverband beigetretenen Fördermitglieder behalten ihr Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.

Aufnahme und Dokumentation

Die Aufnahme in den Bundesverband Deutscher Stiftungen geschieht formlos oder mit dem Beitrittsformular, das in der Geschäftsstelle angefordert oder online ausgefüllt werden kann. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Bitte fügen Sie dem Antragsschreiben ausführliche und wesentliche Information über Ihre Stiftung (Satzung, Errichtungsjahr, Rechtsform, Sitz, Organe, Stiftungsvermögen, Stiftungszweck, Korrespondenzpartner und -anschrift) zur Dokumentation bei.

 
Kontakt

Kontakt

Pia Elisabeth Liehr

Pia Elisabeth Liehr
Leiterin Mitgliederservice
Telefon (030) 89 79 47-33
Fax (030) 89 79 47-11

Henrike Schnell
Referentin Mitgliederservice
Telefon (030) 89 79 47-34
Fax (030) 89 79 47-11

Alexandra Weidner
Assistentin Mitgliederservice
Telefon (030) 89 79 47-19

Fax (030) 89 79 47-11

Satzung

Die Satzung des Bundesverbandes 

Mitglied werden

Hier finden Sie die Beitragsbemessungstabelle und den Mitgliedsantrag.

 
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