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Wie errechnet sich der jährliche Beitrag? – Das Solidarprinzip

1. Stiftungen

Bei der Gestaltung des Beitrags legen wir seit Gründung des Verbandes das Solidaritätsprinzip gemäß unserer Richtlinien zur Bemessung des Mitgliedsbeitrags zu Grunde.

 

Das bedeutet, dass sich die jeweilige Höhe des Mitgliedsbeitrags nach der finanziellen Leistungsfähigkeit richtet und auf den Ausgaben für den Stiftungszweck basiert. Für die Ermittlung der Höhe der Ausgaben für den Stiftungszweck wird das Durchschnittsbudget der vergangenen drei Jahre herangezogen.

 

Das in fünf Gruppen (siehe unten) eingeteilte Beitragssystem ist die Grundlage für die Eingruppierung. Für die weitere Berechnung des solidarischen Beitrags innerhalb der angegebenen Spannen können Sie in den Gruppen I und II den Faktor von 3,0 Promille in der Gruppe III 2,5 Promille und in den Gruppen IV und V den Faktor 2,0 Promille Ihrer Ausgaben zu Grunde legen.

 

Spenden sammelnde Stiftungen, Anstaltsträgerstiftungen sowie von der öffentlichen Hand abhängige Stiftungen können bei Berücksichtigung des Spendenvolumens und der Höhe der öffentlichen Mittel in die nächstniedrigere Gruppe eingestuft werden.

2. Stiftungsverwaltungen

Für Stiftungsverwaltungen gilt die Summe der Ausgaben für den Satzungszweck aller verwalteten Stiftungen. Aufgrund des geringeren Verwaltungsaufwands können Stiftungsverwaltungen in die nächstniedrigere Gruppe eingestuft werden.

Beitragstabelle Stiftungen/Stiftungsverwaltungen

3. Freunde des Stiftungswesens

Diesen Status (ohne Stimmrecht) können natürliche und juristische Personen erlangen, die das Stiftungswesen in Deutschland und die Ziele des Bundesverbandes unterstützen wollen. Dies gilt auch für natürliche und juristische Personen, die mit einer Mitgliedschaft kommerzielle Zwecke verfolgen.

 

Für natürliche Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag 150 Euro als Untergenze.

 

Für juristische, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, orientiert sich der Beitrag an den Beitragsgruppen für Stiftungen und Stiftungsverwaltungen, Mindestbeitrag 150 Euro als Untergrenze.

 

Für natürliche und juristische Personen, die auch ein kommerzielles Interesse verfolgen (z.B. Anwaltskanzleien, Steuerberatungsbüros) beträgt der Mindestbeitrag in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl des Unternehmens 500 Euro. Einen Überblick über die verschiedenen Beitragsklassen für StiftungsPartner finden Sie im Partnerprogramm.

 
Kontakt

Kontakt

Pia Elisabeth Liehr

Pia Elisabeth Liehr
Leiterin Mitgliederservice
Telefon (030) 89 79 47-33
Fax (030) 89 79 47-11

Henrike Schnell
Referentin Mitgliederservice
Telefon (030) 89 79 47-34
Fax (030) 89 79 47-11

Alexandra Weidner
Assistentin Mitgliederservice
Telefon (030) 89 79 47-19

Fax (030) 89 79 47-11

 
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