Diesen Status (ohne Stimmrecht) können natürliche und juristische Personen erlangen, die das Stiftungswesen in Deutschland und die Ziele des Bundesverbandes unterstützen wollen. Dies gilt auch für natürliche und juristische Personen, die mit einer Mitgliedschaft kommerzielle Zwecke verfolgen.
Für natürliche Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag 150 Euro als Untergenze.
Für juristische, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, orientiert sich der Beitrag an den Beitragsgruppen für Stiftungen und Stiftungsverwaltungen, Mindestbeitrag 150 Euro als Untergrenze.
Für natürliche und juristische Personen, die auch ein kommerzielles Interesse verfolgen (z.B. Anwaltskanzleien, Steuerberatungsbüros) beträgt der Mindestbeitrag in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl des Unternehmens 500 Euro. Einen Überblick über die verschiedenen Beitragsklassen für StiftungsPartner finden Sie im Partnerprogramm.